Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.153

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
den iSd § 3 Abs. 3 TMSG. Des Weiteren werden auch Leistungen privatrechtlicher Art im Zusammenhang mit den gesetzlich festgelegten Arten
der Mindestsicherung, wie etwa der Hilfe zur Arbeit und bei bestimmten
spezifischen Härtefällen zur Überwindung von außergewöhnlichen
Schwierigkeiten im Referat Mindestsicherung abgewickelt.
Referat Sozialplanung
und stationäre Pflege
Empfehlung

 2521 Sozialplanung und stationäre Pflege
Zufolge der übermittelten Produktbeschreibung impliziert das in Rede
stehende Produkt einerseits die Abklärung der Finanzierung von Wohnund Pflegeheimkosten aus Mitteln der Mindestsicherung und andererseits die Erstellung von Kostenanerkenntnissen für Teil-/Selbstzahler im
Betreuungsbereich der Stadt Innsbruck.
 2522 Investitionskosten/Abgangsdeckungsbeitrag (Auswärtigenzuschlag)
Hier werden vom zuständigen Referat für Innsbrucker Gemeindebürger,
die mit Zustimmung der Stadtgemeinde Innsbruck in einem ortsfremden
Wohn- und Pflegeheim aufgenommen werden, die von den jeweiligen
Standortgemeinden vorgeschriebenen Kostenbeiträge für die Unterbringung übernommen. Sohin ist die stationäre Versorgung von Innsbrucker
Bürgern, bei Bedarf in externen kommunalen Einrichtungen, sichergestellt.
Im Hinblick auf die oben dargelegten Produkte des Referates Sozialplanung und stationäre Pflege wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass
für die „Sozialplanung“, welche einen bestimmenden Bestandteil des betreffenden Referates seit 2015 bildet, kein(e) eigenständige(s) Produkt(e) festgelegt wurde(n).
Die „Sozialplanung“ hat sich seit ihrem Bestehen nachhaltig als wertvoller Impulsgeber für städtische soziale Projekte und Prozesse etabliert.
Ziel der Sozialplanung ist eine sozialverträgliche Stadtentwicklung und
die Sicherung und Gestaltung der sozialen Infrastruktur.
Die Kontrollabteilung regte in diesem Zusammenhang an, zu prüfen, inwieweit die Notwendigkeit zur Führung eines eigenständigen Produktes
im Referat Sozialplanung und stationäre Pflege für die zusätzliche städtische Dienstleistung „Sozialplanung“ besteht. Im Fall der Obliegenheit
ist diese folglich in den Prozessmonitor sowie in die Organisationsdatenbank (Funktionsmatrix) entsprechend den diesbezüglichen Vorgaben
(Beschreibung des Produktes, Definierung des Produktzieles, Darlegung
der Rechtsgrundlagen, Erläuterung der einzelnen Leistungen, Darlegung der Qualitätsmerkmale, usw.) in Abstimmung mit der zuständigen
Dienststelle der MA IV einzuarbeiten.
Hierzu teilte das Amt für Soziales mit, dass das Tätigkeitsfeld der Sozialplanung im Zuge einer künftigen MGO-Änderung dem Büro des
2. Vizebürgermeisters übertragen werde.

Referat Rehabilitation
und Behindertenhilfe

 2531 Vollzug Tiroler Teilhabegesetz
Dazu zählt die Gewährung und Finanzierung von zielgerichteten Maßnahmen im Rahmen des Tiroler Teilhabegesetzes (TTHG) samt Kostenbeitragsvorschreibungen. Zielgruppe sind Menschen mit jeder Art geisti-

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-14775/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

5