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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.164

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4.1.2 UA 411000 Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe
Ausgaben der
Haushaltsstelle
1/411000-751200

Nachstehende Tabelle veranschaulicht die Entwicklung der städtischen
Ausgaben im Hinblick auf die einzelnen Leistungen aus der hoheitlichen
und privatrechtlichen Mindestsicherung sowie aus der Grundversorgung
der Rechnungsjahre 2017 bis 2019.
1/411000-751200 Maßnahmen der allg. Sozialhilfe, Transfers an Länder
Jahresrechnungen (Beträge in Euro)
Leistungen
Hoheitliche Mindestsicherung
Stationäre Pflege (Stufe 3 und höher)
Mobile Pflege u. Betreuung
Leistungen der Grundversorgung

2019
2018
2017
9.836.863,00 10.984.606,00 11.656.399,00
9.401.609,00 7.856.550,00 6.585.883,00
1.901.369,00 1.913.196,00 1.795.933,00
2.541.006,00 2.211.382,00
0,00

Gesamtausgaben

23.680.847,00 22.965.734,00 20.038.215,00

Beinahe die Hälfte der Gesamtausgaben, die im Verantwortungsbereich
des Amtes für Soziales liegen, wurden über die Haushaltsstelle
1/411000-751200 Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe, Transfers an
Länder jeweils im Vergleichszeitraum zur Anweisung gebracht. Hierbei
handelt es sich um die von der Stadt Innsbruck zu leistenden vereinbarten Kostenbeiträge im Ausmaß von 35 % gemäß der sogenannten „Paktumsregelung“ (Kostenaufteilung zwischen Land Tirol [65 %] und Stadt
Innsbruck [35 %]) für Leistungen nach dem Tiroler Mindestsicherungsgesetz und dem Tiroler Grundversorgungsgesetz.
Kostenbeiträge gemäß
Endabrechnungen

Eine von der Kontrollabteilung durchgeführte periodenreine Auswertung
der von der Stadt Innsbruck geleisteten 35 %-igen Kostenbeiträge hinsichtlich der hoheitlichen und privatrechtlichen Leistungen der Mindestsicherung und der Grundversorgung gemäß den Endabrechnungen für
das jeweilige Abrechnungsjahr führte zum nachfolgenden Ergebnis.
1/411000-751200 Maßnahmen der allg. Sozialhilfe, Transfers an Länder
Endabrechnungen: 35% Kostenbeiträge der Stadt Innsbruck
Leistungen

2019

2018

2017

Hoheitliche Mindestsicherung

8.438.169,00

9.544.463,00 10.259.006,00

Stationäre Pflege (Stufe 3 und höher)

9.701.755,00

8.482.009,00

6.978.950,00

Mobile Pflege u. Betreuung

2.057.740,00

1.935.369,00

1.932.796,00

Leistungen der Grundversorgung

-1.965.881,53

2.541.006,00

2.211.382,00

Gesamtausgaben (in Euro)

18.231.782,47 22.502.847,00 21.382.134,00

Auch diese Auswertung zeigt offenkundig, dass die städtischen Ausgaben in der hoheitlichen Mindestsicherung stark rückläufig waren. So betrugen die Minderausgaben im dreijährigen Vergleich insgesamt
€ 1.820.837,00 (- 17,75 %).
Im Vergleich dazu stellt die stationäre Pflege den kostenintensivsten
Leistungsbereich der Mindestsicherung dar. Dieser umfasst die stationäre Unterbringung, Pflege und Betreuung in Wohn- und Pflegeheimen.
So verzeichnete die Kontrollabteilung eine bemerkenswerte Steigerung
der städtischen Nettoausgaben im Ausmaß von € 2.722.805,00
(+ 39,01 %) der vergangenen Abrechnungsjahre.

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Zl. KA-14775/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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