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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.204

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Tarife der Bau- und Feuerpolizei für BSW ab 01 .1 1.2019
GR-Beschluss vom 12.12.2019
Alt (zuletzt) in€
(vor01.11.2019)

Neu in€
(seit 01.11 .2019)

150,99

273,42

201 ,30

364,52

Überstunden bis 20:00 Uhr

37,93

68,68

Überstunden ab 20:00 Uhr
sowie an Sonn- und Feiertagen

50,72

91 ,87

Bezeichnung
Werktags pauschale
(Pauschalkostensatz für die ersten vier Stunden)
Sonn- und Feiertagspauschale
(Pauschalkostensatz für die ersten vier Stunden)

Bei den kalkulierten Tarifen handelt es sich bei den ersten beiden Positionen um Pauschalkostensätze, welche einen 4-stündigen dienstlichen Einsatz pauschal abgelten. Diese gelangen seitens des Amtes
der Bau- und Feuerpolizei jedenfalls zur Abrechnung. Über diesen
4-stündigen Leistungszeitraum hinausgehende Dienststunden werden
einzeln und zusätzlich weiter verrechnet.
Bezahlung an
Bedienstete des Amtes

Die von Bediensteten des Amtes der Bau- und Feuerpolizei als feuerpolizeiliche Sachverständige der eingerichteten Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen erbrachte Leistung erhalten diese im Wege
der Besoldung separat bezahlt.
Dabei richtet sich die Höhe der Entlohnung nach den obigen Tarifen,
wobei in diesen Werten die Lohnnebenkosten (durchgängiger DGAnteil von 26 %) enthalten sind.

Brandsicherheitswachdienste 2017
bis 2019

Anhand der Einsichtnahme in die Dienstmeldungen ermittelte die Kontrollabteilung die Anzahl der von feuerpolizeilichen Sachverständigen
erbrachten Brandsicherheitswachdienste im Jahr 2019 mit 388 Einsätzen (2018: 385 Dienste; 2017: 344 Dienste).

Klärung schließlicher
Rest per 31.12.2019
(Vp. 2/131010+815000)

Für die Kontrollabteilung auffallend war der zu Jahresbeginn 2019
bestehende (einnahmenseitige) anfängliche Rest von € 10.933,56.
Dieser Betrag verringerte sich durch Einzahlungen im Jahr 2019 auf
einen schließlichen Rest per 31.12.2019 in Höhe von € 2.502,75.
Hinsichtlich dieses Restes führte die Kontrollabteilung eine Verifizierung über dessen Zusammensetzung durch. Dabei zeigte sich, dass
ein wesentlicher Teil dieses schließl. Restes von € 1.278,96 im Jahr
2020 (ordnungsgemäß) bezahlt worden ist. Der verbleibende Gesamtbetrag von € 1.223,79 bezieht sich auf 4 InspektionsgebührenVorschreibungen der Jahre 2013 (€ 506,52), 2016 (€ 300,53), 2017
(€ 113,59) und 2019 (€ 303,15). Bei der aktuellsten Vorschreibung aus
dem Jahr 2019 wurde dem betroffenen Veranstalter Zahlungsaufschub bis 31.12.2020 gewährt. Bei den drei verbleibenden Vorschreibungen (älteren Datums) sind im städtischen Buchhaltungssystem
jeweils Mahnhinweise in Richtung einer Abgabe ans Gericht hinterlegt.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt der Bau- und Feuerpolizei als
Anordnungsberechtigte der betreffenden Vp. (in Zusammenarbeit mit
der städtischen Finanzabteilung) bezüglich dieser drei Vorschreibungen von Inspektionsgebühren aus den Jahren 2013, 2016 und 2017
einen allfälligen Bereinigungsbedarf (Abschreibung) zu prüfen. Vom

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Zl. KA-12068/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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