Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.205
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Amt der Bau- und Feuerpolizei wurde im Anhörungsverfahren zugesagt, mit der zuständigen Dienststelle Kontakt aufzunehmen, um einen allfälligen Bereinigungsbedarf abzuklären.
6 Personaleinsatz und -aufwand
6.1 Budget und Lfd. AO-Soll im UA 131010
Ausgeprägte Personal
(kosten-)intensität
Budgetär wird das Amt der Bau- und Feuerpolizei in der Jahresrechnung der Stadt Innsbruck im Unterabschnitt (UA) 131010 – Bau- und
Feuerpolizei abgebildet.
Im betreffenden Unterabschnitt waren im prüfungsgegenständlichen
Haushaltsjahr 2019 bei einem Gesamtbudget von € 1.649.300,00
(2018: € 1.513.300,00) Ausgaben in einer Gesamtsumme von
€ 1.615.451,32 (2018: € 1.562.677,86) zu verzeichnen.
Der Großteil dieser Gesamtsummen betrifft Ausgaben der Postenklasse 5 – Leistungen für Personal. Konkret betraf im Haushaltsjahr
2019 ein Anteil von ca. 97 % Personalausgaben. Dieser Umstand
ergibt sich vordergründig in Verbindung mit der Tatsache, dass die
Tätigkeiten des Amtes der Bau- und Feuerpolizei (im Wesentlichen)
dem hoheitlichen Bereich zuzuordnen sind und sich daraus eine ausgeprägte Personal(kosten-)intensität ergibt.
6.2 Dienstpostenplan und Besetzung
Dienstposten(Verteilungs-)Plan
Für das Amt der Bau- und Feuerpolizei waren gemäß dem städtischen
Dienstposten-(Verteilungs-)Plan zum Zeitpunkt der Einschau der Kontrollabteilung (per Stichtag 08.07.2020) 24 Dienstposten eingeplant.
Dabei entfallen 2 Posten auf die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe „A/a“, 12 Posten auf „B/b“ und 10 Posten auf „C/c“.
Die verstärkte Bereitstellung von Dienstposten im Bereich der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe „B/b“ hängt damit zusammen,
dass es sich beim überwiegenden Teil der technischen Bediensteten
im Amt um Personen handelt, die entsprechend der in Geltung stehenden Dienstzweigeverordnung dem so genannten „gehobenen
(technischen) Dienst“ zuzuordnen sind.
Die Systemisierung in „A/a“ (höherer technischer Dienst) betrifft lediglich zwei Dienstposten des Amtes. Diese entfallen einerseits auf den
Leiter des Amtes der Bau- und Feuerpolizei (und zugleich Leiter des
Referates Geotechnik, Veranstaltungsüberwachung und Feuerbeschauen). Andererseits ist weiters der Dienstposten des Leiters des
Referates Hochbau, Brandschutz und Bauphysik in „A/a“ systemisiert.
Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass der
Leiter des dritten im Amt bestehenden Referates Gebäude- und Wohnungsregister einen Dienstposten der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe „C/c“ bekleidet.
Besetzungssituation
nach Personen und
Vollzeitäquivalent
(VZÄ)
Die im Dienstpostenplan verfügbaren 24 Posten waren zum Zeitpunkt
der Prüfung der Kontrollabteilung nahezu vollständig besetzt (23,95
gerechnet nach Vollzeitäquivalenten).
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Zl. KA-12068/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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