Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.210
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dem das Gleitzeitguthaben (per 12.08.2020) mehr als 50 Stunden
betrug. Auch hier bestätigte der Vorstand des Amtes der Bau- und
Feuerpolizei im Anhörungsverfahren, dass der Abbau des Gleitzeitguthabens mit dem betroffenen Mitarbeiter besprochen und von diesem bereits durchgeführt würde.
6.6 Nebenbeschäftigungen
Gemeldete und
genehmigte
Nebenbeschäftigungen
Die Einsichtnahme der Kontrollabteilung im Hinblick auf an das Amt
für Personalwesen gemeldete (und von diesem genehmigte) Nebenbeschäftigungen von Mitarbeitern des Amtes der Bau- und Feuerpolizei zeigte, dass zum Zeitpunkt der Einschau bei 4 Bediensteten entsprechende Nebenbeschäftigungen als aufrecht aufschienen.
Ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen den genehmigten Nebenbeschäftigungen und den Tätigkeiten im Amt der Bau- und Feuerpolizei
war für die Kontrollabteilung bei drei Bediensteten ersichtlich bzw.
ableitbar. In einem überprüften Fall genehmigte das Amt für Personalwesen die betreffende Nebenbeschäftigung mit der Einschränkung,
dass diese (Gutachtertätigkeit im Fachgebiet Hochbau und Architektur) nicht ausgeübt werden kann, sobald die Stadt Innsbruck „Verfahrenspartei“ ist.
6.7 Altersteilzeit
Bestehende
Altersteilzeitvereinbarungen
Für vier Bedienstete des Amtes der Bau- und Feuerpolizei bestand
zum Zeitpunkt der Prüfung eine Altersteilzeitvereinbarung. Drei (allesamt pragmatisierte Dienstnehmer) dieser vier Personen waren zum
Zeitpunkt der Einschau der Kontrollabteilung noch im Aktivstand.
Von diesen entschieden sich zwei Personen für das (kontinuierliche)
„Zeitmodell“ und eine Person für das (zeitlich gestaffelte) „Blockmodell“. Ein vertragsbediensteter Mitarbeiter konsumierte zum Prüfungszeitpunkt die Freizeitphase seiner Altersteilzeit im so genannten
„Blockmodell“.
Verifizierung ausbezahlter Lohnausgleich
(Sonderzahlung) –
Empfehlung
Eine Nachrechnung der an die drei pragmatisierten Bediensteten von
der Stadt als Arbeitgeberin bezahlten laufenden Lohnausgleiche durch
die Kontrollabteilung ergab keine Beanstandungen.
Die Verifizierung der an die drei beamteten Bediensteten ausbezahlten Sonderzahlungs-Lohnausgleiche ergab, dass in zwei Fällen (einmal betreffend das Jahr 2019 und ein weiteres Mal betreffend das
Jahr 2018) zu hohe Lohnausgleiche (SZ) zur Auszahlung gelangt sind.
Dies war nach Einschätzung der Kontrollabteilung auf Berechnungsbzw. Formelfehler in der verwendeten Berechnungsdatei zurückzuführen. Eine dahingehende Rücksprache mit der Leiterin des Referates
Besoldung ergab, dass der aufgezeigte Berechnungsfehler im Referat
bereits bekannt gewesen sei und die zur Anwendung gelangende Berechnungsformel mittlerweile korrigiert worden wäre.
Für die Zukunft empfahl die Kontrollabteilung dem Referat Besoldung
des Amtes für Personalwesen dennoch, der korrekten Berechnung der
Sonderzahlungs-Lohnausgleiche erhöhtes Augenmerk zuzuwenden.
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Zl. KA-12068/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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