Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.211

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Altersteilzeitvereinbarung des
betroffenen
Vertragsbediensteten –
Anpassung
Lohnausgleich per Juli
2020 – Empfehlung

Die Kontrollabteilung schilderte den Fall eines vormals im Amt der
Bau- und Feuerpolizei tätigen Vertragsbediensteten, mit welchem im
Jahr 2018 eine Altersteilzeitvereinbarung in Form eines „Blockmodells“ abgeschlossen worden ist.
Dabei wurde von ihr festgehalten (und die Hintergründe dafür erläutert), dass die an den Bediensteten ausbezahlten Lohnausgleiche (bis
Juni 2020) vom Referat Besoldung – irrtümlich – deutlich zu hoch bemessen worden sind. Per Juli 2020 erfolgte eine Korrektur insofern,
als seitens des Referates eine Reduktion des Lohnausgleiches auf
das zu diesem Zeitpunkt errechnete Ausmaß vorgenommen worden
ist.
Die Überprüfung der Berechnung dieses seit Juli 2020 zur Auszahlung
gelangenden Lohnausgleiches durch die Kontrollabteilung zeigte Abweichungen in mehreren Bereichen. Die von ihr dabei festgestellten
Diskrepanzen wurden der Leiterin des Referates Besoldung zur
Kenntnis gebracht. Im Endergebnis errechnete die Kontrollabteilung
einen etwas höheren monatlichen Betrag als jenen, welcher seit Juli
2020 von der städtischen Besoldung an den Dienstnehmer zur Auszahlung gelangt.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Besoldung der MA I, die
von ihr gegenüber der Referatsleiterin aufgezeigten Abweichungen bei
der Berechnung des seit 01.07.2020 zur Auszahlung gelangenden
Lohnausgleiches zu überprüfen und gegebenenfalls in diesem Bereich
Anpassungen vorzunehmen.

Altersteilzeit –
AMS-Förderung

Die mit städtischen Beamten getroffenen Altersteilzeitvereinbarungen
sind vollständig von der Stadt Innsbruck zu finanzieren.
Für mit städtischen Vertragsbediensteten abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen erhält die Stadt als Arbeitgeberin eine Förderung
in Form des so genannten „Altersteilzeitgeldes“ vom Arbeitsmarktservice (AMS). Diese Förderung beträgt beim Zeitmodell 90 % und beim
Blockmodell 50 % der Förderbasis.

Buchhalterische
Abwicklung von
Altersteilzeitvereinbarungen –
Empfehlungen

Anhand der im Amt der Bau- und Feuerpolizei aktiven Altersteilzeitvereinbarungen nahm die Kontrollabteilung eine Verifizierung der
buchhalterischen Abwicklung der ausbezahlten Lohnausgleiche und
der vereinnahmten AMS-Förderung(en) vor.
Die von ihr festgestellte (und beschriebene) Vorgehensweise erachtete die Kontrollabteilung als für die im Referat Besoldung betroffenen
Sachbearbeiter aufwändig und durchaus kompliziert. Nach Einschätzung der Kontrollabteilung ergaben sich in mehreren (Verbuchungs-)Bereichen Optimierungspotentiale. Dazu wurden von ihr an
das Amt für Personalwesen (Referat Besoldung) mehrere Empfehlungen ausgesprochen.

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Zl. KA-12068/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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