Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.216

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Des Weiteren ist den Eigentümern der Gebäude sowie den hierüber
Verfügungsberechtigten Gelegenheit zu geben, bei der Durchführung
der Feuerbeschau anwesend zu sein und zum Ergebnis der Feuerbeschau Stellung zu nehmen.
Schriftliche
Verständigung der
Eigentümer

Die Anberaumung der Feuerbeschau erfolgt per schriftlicher Verständigung durch das Amt der Bau- und Feuerpolizei an die Gebäudeeigentümer.

Niederschrift

Über die Feuerbeschau wird eine Niederschrift geführt, in der die festgestellten Mängel und die zu ihrer Beseitigung erforderlichen Maßnahmen festzuhalten sind. Die Niederschrift ist vom Leiter der Feuerbeschau und von den der Feuerbeschau beigezogenen Personen zu
unterfertigen und von der Behörde zu verwahren.

Umstellung der
Zuständigkeiten

Zuletzt waren im Zeitraum 2005/2006 Vorkehrungen getroffen worden,
um die Anzahl der Feuerbeschauen massiv zu erhöhen, nachdem
diese in den Vorjahren nicht im Maße des gesetzlich vorgeschriebenen zeitlichen Intervalls durchgeführt werden konnten. Zu diesem
Zeitpunkt sah die Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998 noch ein Intervall
von vier anstelle nunmehr fünf Jahren für Gebäude gemäß § 16 Abs. 1
vor.
So wurde u.a. ein eigenes Team zur Durchführung von Feuerbeschauen installiert. Im Laufe der Jahre gingen diese Aufgaben der
Feuerbeschau wieder an die zuständigen bau- und feuerpolizeilichen
Sachverständigen über. Im zweiten Halbjahr 2019 wurde wiederum
ein zweiköpfiges Team eingerichtet, welches die Feuerbeschauen für
das ganze Stadtgebiet abzuwickeln hatte.

Fallzahlen
Zeitraum 2017 - 2019

Die Fallzahlen zeigten, dass das festgelegte Soll von 271 jährlichen
Feuerbeschauen im Jahr 2017 mit 261 Beschauen beinahe erreicht
wurde, während dieses im darauffolgenden Jahr mit 229 Feuerbeschauen deutlich unterschritten wurde. Für das Jahr 2019 konnte
die Anzahl von 271 Beschauen lediglich aufgrund der internen Umstellung der Zuständigkeiten im zweiten Halbjahr 2019 mit 181 Feuerbeschauen im vierten Quartal erreicht werden.

Feststellungen und
Empfehlungen

Nachfolgende Feststellungen und Empfehlungen waren von der Kontrollabteilung zu treffen:
 Die vom nunmehr aus zwei Mitarbeitern bestehenden Team vorgenommenen Feuerbeschauen waren in der überwiegenden Anzahl der Fälle gemeinsam durch beide Mitarbeiter durchgeführt
worden. Eine gesetzliche Notwendigkeit hierfür bestand nicht. Die
Kontrollabteilung empfahl, die Durchführung durch zwei Mitarbeiter
zu überdenken und eine Optimierung des Ressourceneinsatzes
durch effektive Aufgabenverteilung und -bewältigung vorzunehmen.
 Die Kontrollabteilung sah einen Überblick über jene Gebäude, für
die gesetzlich verpflichtend Feuerbeschauen gemäß § 16 Abs. 1
erster und zweiter Satz Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998 durchzuführen waren, als nicht ausreichend gegeben an und empfahl die
Ausarbeitung einer geeigneten Datenbasis. Des Weiteren sprach

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Zl. KA-12068/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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