Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.258
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Auch stellt sich die Frage , ob all diese Traktoren wirklich landwirtschaftliche Fuhren
durchführen und ob diese Fahrten nicht anderweitig abgewickelt werden könnten . So
könnte zum Beispiel der Abtransport der Ernte durch LKWs direkt von den Feldern
über die Autobahn nach Thaur erfolgen . Eine Verkehrsführung durch diese Gemeindestraße im innerstädtischen Gebiet scheint jedenfalls nichts zwangsläufig notwendig.
Ebenfalls soll einer Verlagerung des Traktorverkehrs auf andere innerstädtische Bereiche vorgebeugt werden .
Für die lnnstraße besteht in diesem Bereich bereits ein LKW-Fahrverbot für Fahrzeuge
über 3,St höchstzulässiges Gesamtgewicht. Die Traktoren, welche oft weit über 3,St
schwer sind , sind von diesem Verbot allerdings nicht umfasst. Dies führt neben der
Luft- und Lärmbelastung auch zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr, wenn
diese übergroßen Traktoren durch die engen Straßenzüge von St. Nikolaus fahren.
Bedeckungsvorsch/ag:
Die beantragte Prüfung soll im Rahmen der Amtstätigkeit stattfinden und stellt somit
keine Mehrbelastung für das städtische Budget dar.
GR Mag. Benjamin Plach , SPÖ