Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.279

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(zu Punkt 48.23)

lfür Innsbruck

GR Kurt Wallasch

Stadtmagistrat Innsbruck
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Maria-Theresien-Straße 181 6020 Innsbruck

info@fuer-innsbruck.atIwww.fuer-innsbruck.at

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Prüfantrag
Schaffung von Planstellen ab 2022 für vorläufig vier bis sechs aufsuchenden
Sozialarbeiter*innen mit dem Schwerpunkt „Streetwork"

Der Gemeinderat möge beschließen:

Der Bürgermeister als Finanz- und Personalreferent wird ersucht, mit Beginn des Jahres 2022
vorläufig vier bis sechs Planstellen für aufsuchende Sozialarbeit mit dem Schwerpunkt
„ Streetwork" im Stellenpl.an der Stadt Innsbruck abzubilden und die Bedeckung im Budget für
das Jahr 2022 zu berücksichtigen. Die fachliche Zuständigkeit muss im Einflussbereich der
Stadt Innsbruck liegen.

Begründung:

Derzeit wird ,,Streetwork" in der Stadt Innsbruck ausschließlich von NGO "s angeboten und
umgesetzt. Um die gesellschaftliche Zielsetzung einer Optimierung in der Kommunikation mit
den städtischen Einrichtungen bzw. den Sicherheitsinstitutionen und darauf folgender
zeitnaher Präventivmaßnahmen besser erreichen zu können, muss die fachliche Zuständigkeit
und Kompetenz der beantragten Planstellen im Einflussbereich der Stadt Innsbruck liegen und
bei der ISD/MÜG/Bildungsgese llschaft liegen .
Die in Jahrzehnten gewachsene Strukturen führen leide r oft dazu, dass es zu keinem
Informationsaustausch über gefährliche und gefährdende Entwicklungen zwischen den
etablierten Einrichtungen (NGO-s} und den städtischen Institutionen bzw. der Polizei kommt.
Das führt wiederum dazu, dass es für die Stadt Innsbruck sehr spät, leider oft zu spät ist,
(prirnär}präventive Maßnahmen im Sicherheitsbereich und/oder Gesundheitsbereich zu
treffen.
Es muss also meist nach Schadeneintritt reagiert, anstatt präventiv und schadensmindernd
agiert werden. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise zu erwähnen, dass es in Innsbruck
vor der Pandemie zu einer bedrohenden Entwicklung der Jugendkriminalität mit Gewalttaten
gekommen ist, die offensichtlich von den bestehenden Institutionen nicht erkannt wurde oder
aber der, in diesem Fall sicher sehr notwendige Informationsfluss, an die zuständigen Ämter
und Behörden nicht erfolgt ist.