Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.293

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INNS"

BRUCI<
(zu Punkt 51.2)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 14.05.2021

Sportplatz Ursulinenpark, Rückbau; Zahl GfGR/85/2021;
ANFRAGE von GR Buchacher vom 22.04.2021;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

GR Buchacher hat am 22.04.2021 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Der SPÖ-Gemeinderatsklub stellt die auf unbestimmte Zeit hin ersatzlose Beseitigung des
Sportplatzes am Ursulinenpark betreffend folgende Fragen:

....,

Frage 1:

Warum wurde der Sportplatz am Ursulinenpark ersatzlos beseitigt, obwohl im
Budget 2021 insgesamt € 130.000,-- für die Sanierung vorgesehen sind und somit
ein Aufschub eigentlich nicht vonnöten ist?

Antwort:

Im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2021 wurden lediglich € 30.000,-- auf dem Konto "Ursulinenpark, Neuerrichtung" für den Abbruch des Sportplatzes beschlossen.

Frage 2:

In der städtischen Zeitung "Innsbruck informiert" und den Informationsaushängen
am ehemaligen Sportplatz wird darauf verwiesen, dass für eine Erneuerung die
budgetären Mittel fehlen (siehe Foto), warum wird darin bewusst verschwiegen,
dass sehr wohl € 130.000,-- dafür vorgesehen sind?

Landeshauptstadt Innsbruck. Maria•There.sien•Straße 18. 6020 Innsbruck. DVR: OOSH331, www. innsbruck.gv.at

61 Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT22XXX. IBAN: AT20 2050 3033 0192 0330, UI D: ATU36832905 STGD lnnsbrucker Betriebe