Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.357

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Antwort:

Nein, es gibt einen rechtskräftigen Bebauungsplan, der auch Neubebauungen zulassen würde, für welche die Straße zwingend erforderlich ist. Daher
besteht auch ein Stadtsenatsbeschluss für dieses Projekt und eine rechtskräftige Widmungserklärung des Gemeinderates als Gemeindestraße.

Frage 20:

Wenn ja, setzen Sie sich dafür ein, dieses Straßenbauvorhaben endgültig zu stoppen?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 19.

Frage 21:

Wenn ja, in welcher Form?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 19.

Frage 22:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 19.

Frage 23:

Der diesem Bauvorhaben unter anderem zu Grunde liegende Bebauungsplan ist
25 Jahre alt. Warum wurde dieses Vorhaben nicht bereits damals umgesetzt?

Antwort:

Dies kann im Detail von den derzeit befassten Verwaltungsdienststellen
nicht beantwortet werden. Der ursprünglich zugrundliegende Bebauungsplan stammt bereits aus den 1950er-Jahren, als der Bereich noch unbebaut
war. GrundstückseigentümerInnen und WohnungskäuferInnen musste somit
die geplante Straßentrasse bekannt sein. Aus welchem konkreten Grund die
Straße damals nicht gebaut wurde, ist nicht evident. Möglicherweise, weil
dies für den großen fast unbebauten Hangbereich mit damals wenigen Bauprojekten unverhältnismäßig teuer gewesen wäre. Somit haben sich die damals bestehenden Feldwege zu teilweise bis heute provisorisch erscheinenden Zufahrtsstraßen entwickelt. Das Areal, das jetzt durch die reduzierte
Straße erschlossen wird, war bis ca. 2010 unbebaut, obwohl es längst Bauland war. Im westlichen Teil der Straße, dort wo auch die angesprochene
Wohnanlage steht, wurde bei der Errichtung der Gebäude auf die geplante
Trasse Rücksicht genommen, was an den Grundrissen abzulesen ist. Die Erschließung dieser Häuser wurde provisorisch nach Norden hergestellt. Die
Einbindung dieser Straße in die Karl-Innerebner-Straße ist nicht verkehrstauglich und sicher, da sie sich unmittelbar neben dem Bahnübergang befindet. Seit ca. 2010 hat im östlichen Bereich der Baulandzone eine Bautätigkeit auf längst gewidmeten Flächen eingesetzt. Die gesamte Bebauung des
Bereiches (westlich älter, östlich neuer) erfordert jetzt die längst überfällige,
projektierte Straße. Die rechtskräftigen Bebauungspläne sind erst ca.
10 bzw. 4 Jahre alt und spiegeln die aktuellen Erfordernisse wider.

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