Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.382
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offenen Gerinnes abrinnen können. Zwischen Gerinne und Straße befindet
sich ein rund 1,0 m breiter, mit Gras bewachsener Grünzug. Somit werden die
anfallenden Wässer des ersten Spülstoßes "first flush" bei einem Starkregen
zuerst über diesen bewachsenen Grünstreifen einer Reinigung unterzogen,
bevor eine Weiterleitung in das Gerinne erfolgt. Das bedeutet, dass die anfallenden Wässer in das Gerinnen vorgereinigt im Sinne der normativen Vorgaben eingeleitet werden. Nach diesem ersten Spülstoß sind, so die bisherigen
Forschungsergebnisse, rund 85 % aller Schmutzfrachten der betroffenen
Oberfläche abgewaschen und befinden sich in der Bodenmatrix des Grünzuges. Dort erfolgt ein Abbau der Schad- und Schmutzstoffe durch Bakterien
und Kleinstlebewesen.
Das Verkehrsaufkommen wird wie folgt abgeschätzt (für einen Sommertag
mit allen Kleingartenpächtern):
20 Wohnobjekte mit je 4 Fahrten pro Tag = 80 KFZ/24 h
50+20 Kleingärten mit je 2 Fahrten pro Tag = 140 KFZ/24 h
Dem gegenständlichen Flächenzug kann somit aufgrund des prognostizierten Verkehrsaufkommens eine Verkehrsbelastung von rund 220 KFZ/24h zugeschrieben werden. Entsprechend der Klassifizierung des ÖWAV-Regelwerkes 45 kann somit ein Flächentyp F2 (max. 500 KFZ/24h) zugewiesen werden.
Nachdem die Entwässerung über eine Vorreinigung entsprechend der Empfehlung dieses Regelwerkes, nämlich eine überwiegende Versickerung über
die Böschungsschulter/Grünstreifen erfolgt, besteht nach Ansicht des Sachverständigen zum aktuellen Zeitpunkt kein Erfordernis des Einschreitens der
Wasserrechtsbehörde, zumal gegenständlicher Straßenzug schon vorher
eine KFZ-befahrene Straße war.
Frage 52:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 50 und 51 verwiesen.
Frage 53:
Wie wird für die Reinhaltung der Böden und Gewässer Sorge getragen?*
Antwort:
Es darf auf die Beantwortung der Fragen 50 und 51 verwiesen werden.
Frage 54.
Wann haben Sie schlussendlich das Projekt "Gartensiedlung" von GR Christoph
Appler genehmigt? (Bitte auch um Übermittlung des Bescheides)
Antwort:
Der Bescheid erging am 03.12.2019. Eine Übermittlung ist nicht vorgesehen.
Frage 55:
Gibt es für die "Kleingartenanlage Arzl/Moserfeld" eine Kleingartenordnung?
Antwort:
Hierzu gibt es keine Zuständigkeit der Verwaltungsdienststellen.
Frage 56.
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 55.
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