Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf

- S.108

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48

Die Kontrollabteilung hat im Jahr 2012 eine stichprobenartige Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2011 der DAKA Winkler Kanalservice GmbH durchgeführt und hierüber mit Datum 10.10.2012, Zl. KA-03529/2012, einen Bericht erstellt. In diesem Rahmen hat die Kontrollabteilung eine Reihe von Empfehlungen
ausgesprochen, deren Umsetzung entweder im Zuge des damaligen Anhörungsverfahrens oder der vergangenen Follow up – Prüfung (2012) zugesichert oder bereits erledigt worden ist. Die daraus offen gebliebenen Punkte waren Gegenstand
der heurigen Follow up – Einschau 2013:
Im Zusammenhang mit der Aufbereitung der gesellschaftsrechtlichen Aspekte hat
die Kontrollabteilung aufgezeigt, dass der ein Gesellschaftsorgan bildende Beirat,
der über die grundlegenden Belange der Gesellschaft entscheidet, seit September
2010 nicht mehr zusammengetreten ist. Da er die ihm nach dem Gesellschaftsvertrag umfassend zukommenden Obliegenheiten seit diesem Zeitpunkt nicht mehr
wahrgenommen hat, wurde von der Kontrollabteilung empfohlen, den Intentionen
des Gesellschaftsvertrages entsprechend Überlegungen anzustellen, inwieweit die
Tätigkeit dieses Gremiums reaktiviert werden soll.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2012 wurde der Kontrollabteilung dazu mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit den Gesellschaftern der DAWI die seitens der
Kontrollabteilung angeregte Reaktivierung eines Beirates im Sinne des Gesellschaftsvertrages nicht geplant ist. Aufgrund der Identität der Mitglieder im Beirat
und in der Generalversammlung erscheine dies entbehrlich. Seitens der Gesellschafter sei allerdings eine Änderung des Gesellschaftsvertrages dahin gehend in
Vormerk genommen worden, dass der Beirat im Zuge einer allfälligen Änderung
des Gesellschaftsvertrages ersatzlos gestrichen werden solle.
Laut Mitteilung der DAWI zur Follow up – Einschau 2013 hat die IKB AG rückwirkend mit 01.01.2013 den 50 %igen Anteil der DAKA an der DAKA Winkler Kanalservice GmbH übernommen und ist somit 100 %iger Eigentümer und Alleingesellschafter. Aus diesem Grund sei geplant, im Geschäftsjahr 2014 alle gesellschaftsrechtlich relevanten Regelungen und damit auch den Gesellschaftsvertrag neu zu
ordnen und den Beirat ersatzlos zu streichen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

49

Im Jahr 2000 wurde dem Einzelunternehmen „Erwin Winkler, Kanal- und Öltankreinigung“ ein Abstattungskredit gewährt. Gegenstand der Kreditvereinbarung vom
10.01.2000 war ein Japanischer Yen-Kredit im Gegenwert von ursprünglich
€ 265.255,84. Recherchen der Kontrollabteilung dazu zeigten, dass auch in diesem Fall im Jahr 2002 ein Währungswechsel der Kreditschuld in CHF stattgefunden hat.
Da kein diesbezügliches Konvertierungsschreiben aktenkundig war, hat die Kontrollabteilung erneut angeregt, aus Gründen einer lückenlosen Nachvollziehbarkeit
der Kreditschuld und im Hinblick auf die Aktenvollständigkeit, um den Erhalt sämtlicher Rechtsgrundlagen dieses Kreditgeschäftes bemüht zu sein.
Dazu teilte der Geschäftsführer im Rahmen der Follow up – Einschau 2012 mit,
dass hinsichtlich dieser Kreditschuld bei der betreffenden Bank sämtliche Unterlagen angefordert und in weiterer Folge der Kontrollabteilung übermittelt worden

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Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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