Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.402
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budget zur Attraktivierung der Begegnungszone „Innere Stadt" zur Verfügung steht.
Immerhin handelt es sich um das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Bzgl. der Straßenverkehrsordnung:
§ 55 StVO 1960 Bodenmarkierungen auf der Straße.
(6) Bodenmarkierungen, ausgenommen die Darstellung von Verkehrszeichen, sind
in weißer Farbe auszuführen; Zickzacklinien sind jedoch in gelber, Kurzparkzonen in
blauer Farbe auszuführen. Wenn es erforderlich ist, eine durch Bodenmarkierungen
zum Ausdruck gebrachte Verkehrsregelung vorübergehend durch eine andere Regelung zu ersetzen, sind die dafür notwendigen Bodenmarkierungen in einer anderen
Farbe auszuführen.
1. Wie hoch sind die Kosten für die orangen (gelben) Bodenmarkierungen (Apostrophe) insgesamt bzw. welche Firma wurde mit der Realisierung selbiger beauftragt?
2. Wer zeichnet für die künstlerische Gestaltung der „Apostrophe" verantwortlich bzw. wie hoch war das Honorar etc. für die künstlerische Gestaltung der
,,Apostrophe"?
3. Wie hoch sind die Anschaffungskosten für die mobilen Tempomessgeräte pro
Stück bzw. wie viele mobile Tempomessgeräte wurden bzw. werden noch angeschafft? (Begegnungszone „Innere Stadt")
4. Haben die mobilen Tempomessgeräte nachweislich zur Einhaltung der 20
km/h beigetragen, und wenn ja, aufgrund welcher tatsächlichen Faktenlage?
5. Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um die Begegnungszone „Innere
Stadt" zu attraktivieren?
6. Widerspricht es nicht dem ursprünglichen Sinn einer Begegnungszone, dass
man selbige mit irgendwelchen Maßnahmen erst attraktivieren muss, um
überhaupt eine dementsprechende Besucherfrequenz zu erreichen, um die
Errichtung einer Begegnungszone politisch überhaupt rechtfertigen zu können?
7. Wenn nein, warum nicht?
8. Warum soll eine Bodenmarkierung zur Belebung "bzw. Attraktivierung einer
Begegnungszone beitragen, zumals man davon ausgehen muss, dass eine Bodenmarkierung nicht wirklich Menschen in die Begegnungszone lockt bzw.
zum Verweilen einlädt.