Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.403

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9. Ist es richtig, dass die Bodenmarkierungen (Apostrophe) der Straßenverkehrsordnung widersprechen? (§55 ..weitere,StVO)
10. Wenn nein, warum nicht, und aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurden Teile
der Begegnungszone „Innere Stadt" mit diesen gelben und orangen Bodenmarkierungen (Apostrophe) versehen?
11. Wenn ja, wer ist für die nicht rechtskonformen Bodenmarkierungen politisch
verantwortlich, und wann werden diese Bodenmarkieren wieder auf wessen
Kosten entfernt?
12. Welches Gesamtbudget steht insgesamt zur Verfügung, um die Begegnungszone „Innere Stadt" zu attraktivieren, und wann wurde dieses Gesamtbudget
von wem beschlossen?
13. Aus welchem Budget werden die Kosten für die Errichtung und Attraktivierung
der Begegnungszone „Innere Stadt" bis dato finanziert?
14. Wie hoch sind bis dato die Kosten für die Errichtung und Attraktivierung der
Begegnungszone „Innere Stadt"? (Bitte um Aufstellung inkl. provisorischer Begegnungszone, Werbekosten usw.)
15. Welche Personen gehören der Arbeitsgruppe Begegnungszone an? (Bitte um
Nennung der Namen)
16. Mit diesen Bodenmarkierungen (Apostrophe) soll die Zone farblich attraktiviert und der barrierefreie Begegnungsraum unterstrichen werden (Aussendung der Stadt Innsbruck) Was verstehen Sie in diesem Zusammenhang unter
,,barrierefrei"?

Gerald Depaoli, Gemeinderat