Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf
- S.110
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4 Bericht über die Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2012
der Stadtgemeinde Innsbruck
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Die Kontrollabteilung hat die Jahresrechnung 2012 der Stadtgemeinde Innsbruck
gemäß den Bestimmungen des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck
1975 einer Prüfung unterzogen und hierüber unter der Geschäftszahl
KA-08253/2013 mit Datum 30.10.2013 einen Bericht erstellt. Die nach Durchführung des Anhörungsverfahrens aus diesem Bericht offen gebliebenen Empfehlungen der Kontrollabteilung waren Gegenstand der nunmehrigen Follow up – Einschau:
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In Bezug auf das Rücklagenwesen der Stadt Innsbruck hielt die Kontrollabteilung
fest, dass mit dem Gesetz vom 06.10.2011, LGBl. Nr. 121/2011, das Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 geändert wurde und die Bestimmungen betreffend das Bestehen einer Betriebsmittelrücklage und deren Dotation aufgehoben worden sind. Diese Neuerung trat mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung (13.12.2011) in Kraft.
Im Zuge ihrer Einschau stellte die Kontrollabteilung fest, dass in der Beilage zur
Jahresrechnung 2012 – im Nachweis über Zuführungen an und Entnahmen aus
Rücklagen zum 31.12.2012 – weiterhin eine Betriebsmittelrücklage in der gegenüber dem Vorjahr unveränderten Höhe von € 14.534,57 ausgewiesen ist.
Die Abbildung bzw. Bedeckung der Betriebsmittelrücklage erfolgte bisher über ein
bei einem Bankinstitut eingerichtetes Konto. Infolge der Novellierung des IStR hat
der Leiter des Referates Subventionen/Kalkulationen/Grundstücksbewertungen mit
E-Mail vom 02.10.2012 das betreffende Kreditinstitut beauftragt, den Saldo des in
Rede stehenden Bankkontos auf das Hauptkonto der Stadt Innsbruck zu überweisen und im Anschluss daran dieses Konto zu schließen.
In diesem Zusammenhang regte die Kontrollabteilung daher an, die Betriebsmittelrücklage aufzulösen und diese Gegebenheit bei der Erstellung der Jahresrechnung 2013 zu berücksichtigen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens gab das Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft bekannt, dass die Empfehlung der Kontrollabteilung auf Auflösung der
Betriebsmittelrücklage bereits umgesetzt worden sei.
Mit Schreiben des Referates Budgetabwicklung und Finanzcontrolling der MA IV
vom 23.09.2013, Zl. IV-1047/2013, wurde Frau Bürgermeisterin ersucht, dahin
gehend einen Beschluss herbeizuführen, den per 31.12.2012 bestehenden Restbetrag der Betriebsmittelrücklage der Haushaltsrücklage „Erneuerungsrücklage“
zuzuführen. Der Antrag wurde nach Beratung im Ausschuss für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen von den Mitgliedern des StS am 23.10.2013 angenommen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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