Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.413
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Begründung:
Strategien iur Begegnung des Klimawandels werden vor allem auf lokaler Ebene in den Städten und
Gemeinden umgesetzt. Das nationale Aktionsprogramm „kfimaaktiv mobil" unterstützt die Kommunen
dabei mit umfassenden Informationen, aber vor allem auch monetärer Förderung. Die Stadt Innsbruck
soll diese Chance nutzen und bestmöglich diese neue Förderschiene des Bundes für städtische
Fußgängerprojekte und ansprechende öffentliche Aufentha ltsräume lukrieren.
Im Vorwort des Aktionsprogrammes „klimaaktiv mobil" heißt es auszugsweise wie folgt:
6/oba/e Klimaveränderungen werden großen Einfluss haben. Auf die Wirtschaft, die Gesellschaft
und die Umwelt. Daher ist es wichtig, Antworten auf diese großen Fragen zu finden, um einerseits
den Klimaschutz konsequent voranzutreiben und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung zu
gewährleisten ...
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... zweifellos ist die Möglichkeit, rasch von A nach B zu gelangen, sowohl für die private Freiheit als
auch für die wirtschaftliche Entwickl()ng eine wichtige Komponente .
... Mobilität braucht in vielen Fällen Investitionen in die Infrastruktur.... grundsätzlich verfolgt auch
der Klima· und Energiefond bei der Reduktion von Verkehrsemissionen folgende Strategien:
•
•
•
Ein
Verkehr vermeiden
Verkehr verlagern
Verkehr verbessern"
zukunftsfähiger
Bereich
der
Mobilität
ist
der
Fußverkehr.
Desha lb
möchten
wir
Gestaltungsmaßnahmen in der Stadt, die für Fußgijnger*innen attraktiv sind, mehr Beachtung schenken.
Ein Schwerpunkt zur Forderung und Förderung von fußverkehrsfreundlichen Maßnahmen wird
Im Leitfaden „ Akt ionsprogramm klimaktiv mobil" auch erstmals von Seiten des Bundes festgehalten.
Der Basisfördersatz beträgt 20% bei der Umsetzung von drei bau lichen Maßna hmen und erhöht sich
weiter auf bis zu rnax. 50% der Gesamtkosten genehmlgungsfähiger Projekte. Darüber hinaus werden
sogar Bet riebskosten zur wirtschaftlichen Erholung im Zuge der COVID19 Pandemie über 5 Jahre ab
Umsetzungsbeginn gefördert. Diese attraktiven Rahmenbedfngungen möchten wir als Stadt Innsbruck
nutzen.
Aus den Richtlinien geht zudem hervor, dass für den Erhalt dieser Förderung für Städte mit mehr
als 30.000 Einwohnern und damit auch für Innsbruck die Erstellung eines lokalen „ Masterplan Gehen "
bzw. eines „Örtlichen Fußverkehrskonzeptes " die Voraussetzung ist (inkl. Investitionsplan,
Maßnahmenbündel im Bereich der Raumordnung und Verkehrsorganisation).
Gefördert werden u.a. Maßnahmen zu r Aufwertung:
Fußverkehrsinfrastruktur in Hinblick auf eine fußverkehrsfreundliche Stadtgestaltung
Vermeidung von Umwegen
Erhöhung der Durchlässigkeit und Förderung der kurzen Wege im Sinne des „ Masterplan
Gehen"