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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf

- S.122

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Die Kontrollabteilung gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die
gegenständlichen Auftragsverhältnisse die typischen Merkmale eines (freien)
Dienstverhältnisses aufweisen, da die Komponenten der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit gegenüber jenen persönlicher und wirtschaftlicher Unabhängigkeit deutlich überwiegen. Wenn auch die mit den Auftragnehmern abgeschlossenen Verträge als „Werkverträge“ bezeichnet werden, lässt deren inhaltliche Gestaltung in Verbindung mit den organisatorischen Vereinbarungen jedenfalls auf ein versicherungspflichtiges (allenfalls geringfügiges) Beschäftigungsverhältnis schließen.
Im Hinblick auf die daraus resultierenden arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen empfahl die Kontrollabteilung mit dem Amt für Personalwesen in Kontakt zu treten, um eine eventuell anstehende Versicherungspflicht der
durch das Referat Kinder- und Jugendförderung zur Auszahlung gelangenden
Entgelte neu zu beurteilen bzw. von der TGKK bescheidmäßig abklären zu lassen.
In der Stellungnahme wurde seinerzeit dazu berichtet, dass die Werkverträge, wie
von der Kontrollabteilung angeregt, dem Amt für Personalwesen zwecks Prüfung
vorgelegt werden würden.
Im Anhörungsverfahren zur Follow up – Einschau 2013 gab die geprüfte Dienststelle bekannt, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung, die im Rahmen des Ferienzuges vergebenen Werkverträge neuerlich über das Amt für Personalwesen
prüfen zu lassen, selbstverständlich nachgekommen worden sei. Es werden nun
die vom Personalwesen empfohlenen Vordrucke von freien Dienstverträgen verwendet. Ein Exemplar dieser freien Dienstverträge wurde der Kontrollabteilung zur
Einsichtnahme vorgelegt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Die mediale Begleitung der Ferienzüge erfolgt im Rahmen einer Medienkooperation, wofür im Vorfeld diverse Printmedien zur Abgabe eines Jahresoffertes eingeladen werden. Von den im Zusammenhang mit den Ferienzugveranstaltungen
2011 eingeholten drei Angeboten hatte jedoch nicht der Billigstbieter den Zuschlag
erhalten. Laut Auskunft der Referatsleiterin habe sich das letztlich beauftragte
Unternehmen als Bestbieter herausgestellt.
Die Kontrollabteilung empfahl im Sinne der Transparenz künftig in jenen Fällen, in
denen nicht das preislich niedrigste Angebot ausgewählt wird, die dafür maßgeblichen Gründe in geeigneter Weise zu dokumentieren.
In Beantwortung einer Anfrage der Kontrollabteilung im Rahmen der Follow up –
Prüfung 2013 erklärte die Leiterin des Referates Kinder- und Jugendförderung in
dieser Angelegenheit, dass für die aktuelle Medienkooperation zur medialen Begleitung der Ferienzüge drei Vergleichsangebote eingeholt worden wären. Die
preislichen Unterschiede der Angebote wären geringfügig gewesen, so dass man
sich aufgrund der besseren medialen Verbreitung und der höheren Anzahl an Einschaltungen für die Zeitung A entschieden habe. Zudem wurde versichert, dass
auch in Zukunft der Empfehlung der Kontrollabteilung nachgekommen werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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