Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf
- S.128
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Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 30.15)
Stadtmagistrat Innsbruck
SPÖ
eingelangt am
2 7. Mß.i 2021
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INNSBRUCK
Geschäftsslelle für Gemeinderat und S!ad!senat
SPÖ Gemeinderatsklub
Rathaus
Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
Tel. +43 (512) 5360-1331
Fax +43 (512) 5360-1731
klub@spoeinnsbruck .at
Innsbruck, 25.5.2021
ANTRAG
Dienstanweisung der Magistratsdirektion
an städtische Mitarbeiterinnen
Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister Georg Willi möge die Magistratsdirektion in Zusammenarbeit mit
der Personal- und Präsidialabtei!ung unverzüglich damit beauftragen, eine Dienstanweisung auszuarbeiten, wonach sich städtische Mitarbeiterinnen tunlichst der öffentlichkeitswirksamen Herabwürdigung von Mitgliedern des lnnsbrucker Gemeinderats
zu enthalten haben . Ebenso auszuarbeiten sind allfällige Konsequenzen bei Verstößen gegen die Dienstanweisung.
Begründung:
Vertragsbedienstete und Beamtinnen sowie sonstige Dienstnehmerinnen im öffentlichen Dienst dienen dem Gemeinwohl. Sie wirken als Kräfte der Verwaltung in der Gestaltung und Umsetzung rechtlich-hoheitlicher Vorgaben genauso mit wie an der Umsetzung politischer Maßnahmen. Mit ihrer privilegierten Stellung und ihrer Nähe zur
Politik verbunden ist auch die Tatsache, dass öffentlichkeitswirksame Äußerungen,
wenngleich diese persönlicher Natur sein mögen, Beachtung finden , weil Person und
Funktion nicht voneinander zu trennen sind . Politische Äußerungen von Magistratsbediensteten werden nicht als bloße Meinungen x-beliebiger Individuen aufgefasst, die
gerade Freizeit haben.