Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf
- S.138
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(zu Punkt 30.22)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
SPÖ
2 7. Mai 2021
&f t. f."j 11/9 ( 2021
INNSBRUCK
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SPÖ Gemeinderatsklub
Rathaus
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Innsbruck, 27.05.2021
RESOLUTIONSANTRAG
Wahlpflichtfach „Österreichische Gebärdensprache (ÖGS}" an lnnsbrucker Pflichtschulen
sowie
Umsetzung Lehrpläne für „Österreichische Gebärdensprache
(ÖGS)", um diese als Unterrichtssprache/Hauptfach, auch für bilingualen Unterricht, anwenden zu können.
Gehörlose und hörbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche werden in ihrem schulischen Entwicklungspotenzial gegenüber ihren hörenden Mitschüler:innen leider meist diskriminiert und benachteiligt. Aber auch im gesellschaftlichen und sozialen Miteinander mit Altersgenoss:innen und in der
Kommunikation mit ihrer Umwelt stoßen sie auf diskriminierende Barrieren und eine nur eingeschränkte Möglichkeit sich zu verständigen, was sie auch in ihrem Erwachsenenleben begleiten wird.
Oft kann nur ihr engstes soziales Umfeld mit ihnen Dank der Kenntnis der Österreichischen Gebärdensprache kommunizieren. Um sich selbstbestimmt artikulieren sowie frei bewegen und entfalten
zu können, ist es also notwendig den Anteil unter den hörenden Menschen, die in der Österreichischen Gebärdensprache kommunizieren können, sukzessive zu erhöhen.
Um das zu erreichen, ist es dringend notwendig, in allen Pflichtschulen, unabhängig davon, ob auch
gehörlose Kinder diese besuchen, als ersten Schritt das Wahlpflichtfach „Österreichische Gebärdensprache (ÖGS)" anzubieten und in einem zeitnah folgenden zweiten Schritt die Lehrpläne für das
Schulfach
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Österreichische Gebärdensprache (ÖGS)" zu implementieren, die für die Einheitlichkeit
der Standards und Benotung die notwendige Grundlage bilden . Dadurch kann die Österreichische
Gebärdensprache (ÖGS) als Unterrichtssprache verwendet, als Hauptfach eingerichtet und bilingualer Unterricht ermöglicht werden. Der Mehrheitsgesellschaft der Hörenden kann ein Bewusstsein für