Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf
- S.164
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(zu Punkt 31.1)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 10.06.2021
Mag.-Abt. III, Gebäude- und Wohnungsregister, korrekte Gebäudeerfassung, Leerstandserhebung; Zahl GfGR/120/2021;
ANFRAGE von GR Kunst vom 27.05.2021;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Kunst hat am 27.05.2021 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Seit geraumer Zeit wird im Hinblick auf die Thematik "Leistbares Wohnen" unter anderem
auch über Maßnahmen zur "Mobilisierung" leerstehender Wohnungen diskutiert. Im Zuge
dessen sollte unter anderem eine – rechtlich umstrittene – "Leerstandserhebung" unter Nutzung des Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR) durchgeführt werden. Abgesehen von
der rechtlichen Problematik um die Durchführung einer "Leerstandserhebung" auf diese
Weise, scheint es auch Probleme anderer Art zu geben, welche die Sinnhaftigkeit des Vorhabens in Frage stellen.
In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen ersucht:
Frage 1:
Ist es richtig, dass die Gebäude im Stadtgebiet von Innsbruck überwiegend – ExpertInnen sprechen von ca. 75 % – im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)
nach wie vor nicht korrekt erfasst sind? Falls ja, warum ist dem so und welche
Gründe standen einer korrekten Erfassung bis dato entgegen?
Antwort:
Korrekt erfasst bedeutet: Auf Gebäudeebene Befüllung von mehr als 30 notwendigen Parametern, zusätzlich auf Einheitenebene (z. B. Wohnung) dann
jeweils 20 notwendige Parameter. Bei zwei vorhandenen Einheiten in einem
Gebäude müssen 40 notwendige Parameter (proportional) eingegeben werden. Selbst hier wurden allerdings schon mehr Gebäude im Gebäude- und
Wohnungsregister korrekt erfasst als die in der Frage angegebenen 75 %.
Die vorhandenen Gebäudedaten im Gebäude- und Wohnungsregister stammen aus dem Jahr 2001 (Volkszählung). Hier wurden die Angaben der EigentümerInnen und MieterInnen als Grundlage für die Einspielung in die Datenbank herangezogen.