Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf
- S.168
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Frage 1:
Haben alle Dienststellen des Stadtmagistrats die Abweichungen nach § 6 VRV
2015 samt Begründungen fristgerecht vorgelegt? Falls nein, welche sind dieser
Pflicht nicht fristgerecht nachgekommen und wie wurde dies jeweils begründet?
Antwort:
Für zwei Ämtern wurde eine Fristerstreckung vereinbart.
Frage 2:
Bezüglich welcher Haushaltsstellen bzw. Sammelnachweise wurden Abweichungen von mehr als 10 % in Höhe von mehr als € 15.000,-- bekanntgegeben und
wie wurden diese jeweils begründet?
Antwort:
Wie in den Vorjahren werden die Erläuterungen Abweichungen von der
Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, an die Kontrollabteilung übermittelt und im Zuge der Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses dem Gemeinderat vorgelegt.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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