Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf

- S.171

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Frage 1:

Wann und aufgrund welcher rechtlichen Grundlage bzw. Notwendigkeit erfolgte
die willkürliche Markierung der Parkflächen in der Hans-Untermüller-Straße, welche zur Folge hatte, dass ca. 20-30 notwendig benötigte Parkplätze für die betroffenen BewohnerInnen vernichtet wurden?

Antwort:

Die Verordnung der Bodenmarkierungen erfolgte am 21.12.2020 gemäß § 43
Abs. 1 lit. b und § 94b i.V.m. § 24 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung 1960
(StVO).
Aufgrund der dauernden, ungeregelten und teilweise StVO-widrigen Verparkung der Hans-Untermüller-Straße und den damit verbundenen Behinderungen des öffentlichen Verkehrs und des Fließverkehrs wurde die gegenständliche Verordnung zur Ordnung des ruhenden Verkehrs erlassen.

Frage 2:

Von wem und in welchem Ausmaß erfolgt die Kontrolle der markierten Parkplatzflächen, und wie hoch sind die diesbezüglich anfallenden Personalkosten für Parkplatzüberwachung jährlich?

Antwort:

Die Überwachung der Parkplätze auf öffentlichem Gut im Stadtgebiet von
Innsbruck erfolgt durch die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG).

Frage 3:

Gab es eine politische Weisung an die Mag.-Abt. III, Tiefbau, um diese Parkplatzflächen zu markieren, und wenn ja durch wen erfolgte diese Weisung bzw. wann
erfolgte diese Weisung?

Antwort:

nein

Frage 4:

Welche Zielsetzung verfolgen die politisch Verantwortlichen im Verkehrsressort
mit dieser in Wahrheit parkplatzvernichtenden Maßnahme in der Hans-Untermüller-Straße?

Antwort:

Ziel der gegenständlichen straßenverkehrsrechtlichen Verordnung ist die
Aufrechterhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des sich bewegenden sowie die Ordnung des ruhenden Verkehrs.
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