Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf
- S.172
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Frage 5:
Warum hat die Vernichtung von 20-30 Parkplätzen in der eigentlich abgelegenen
Hans-Untermüller-Straße für die politisch Verantwortlichen im Verkehrsressort
überhaupt Priorität, zumal es viele andere wichtigere verkehrsplanerische Baustellen in der Stadt gibt?
Antwort:
Die gegenständliche Verordnung wurde am Ende eines Verwaltungsverfahrens gemäß StVO (derer pro Jahr hunderte durchgeführt werden) erlassen.
Die Verordnung war zur Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des sich bewegenden und zur Ordnung des ruhenden Verkehrs erforderlich.
Frage 6:
Hat man sich bei der Markierung der Parkflächen in der Hans-Untermüller-Straße
auf die derzeit noch gültige Delegationsverordnung berufen, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Antwort:
nein
Frage 7:
Warum haben die politisch Verantwortlichen diese Markierung von Parkplatzflächen und die folgliche Vernichtung notwendiger Parkplätze in der Hans-Untermüller-Straße nicht zumindest dem zuständigen politischen Verkehrsausschuss der
Stadt Innsbruck mitgeteilt?
Antwort:
Die Verordnung der gegenständlichen Bodenmarkierungen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksverwaltungsbehörde und nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich. Daher ist auch der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität nicht mit gegenständlicher Verordnung zu befassen.
Frage 8:
Können Sie als Bürgermeister definitiv ausschließen, dass es für eine derartige
verkehrsplanerische Maßnahme in diesem Ausmaß keines demokratischen Beschlusses bedarf?
Antwort:
ja
Frage 9:
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 7.
Frage 10:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
entfällt
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
Seite 4 von 4
2h
15 min