Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf
- S.173
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(zu Punkt 31.4)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Sachbearbeiter
Telefon
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 18.06.2021
St. Nikolaus, Gehsteigverbreiterung Innstraße, Markierung mit Trennlinien;
Zahl GfGR/123/2021;
ANFRAGE von GR Depaoli vom 27.05.2021;
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 27.05.2021 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Die optische Abgrenzung der Gehsteigverbreiterung auf der Innstraße im Stadtteil St. Nikolaus erfolgte durch eine doppelte Trennlinie, wie immer man selbige auch nennen mag. Die
Abgrenzung erfolgte ursprünglich den nachvollziehbaren geltenden Rechtsvorschriften entsprechend mittels einer Linie. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte eine weitere Linie, welche vermeintlich auch zusätzlich die Gehsteigverbreiterung erweitert. Es stellt sich daher die
Frage, ob die doppelten Trennlinien überhaupt den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen bzw. warum die Gehsteigverbreitung mittels einer weiteren Linie erweitert wurde, zumal
es unüblich ist, dass auf einem Gehsteig eine mögliche weiße Linie verläuft bzw. auch unklar
ist, wo die Gehsteigverbreiterung endet bzw. die Fahrbahn beginnt. (siehe Foto)