Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf

- S.175

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Antwort:

Nein, einerseits wurde die äußere Sperrlinie hinzugefügt, um die Gehfläche
zu erweitern, und andererseits die innere Sperrlinie beibehalten, um die wasserführende Fläche zu kennzeichnen (Entwässerungslinie mit Straßeneinläufen). Diese Lösung wurde vom Amtsvorstand mit der ressortführenden
StRin Mag.a Schwarzl besprochen.

Frage 8:

Handelt es sich bei der Verkehrsfläche zwischen den zwei Linien um einen Teil
der Gehsteigverbreiterung oder um einen Teil der Fahrbahn?

Antwort:

Die Verkehrsfläche zwischen den beiden Linien ist Teil der Gehfläche.

Frage 9:

In welche Zuständigkeit fällt die Ausführung der doppelten Linie? (Bgm. Georg
Willi oder Verkehrsstadträtin Mag.a Uschi Schwarzl)

Antwort:

Die Ausführung obliegt der Mag.-Abt. III, Tiefbau (Ressortführung StRin
Mag.a Schwarzl), nach vorhergehender Verordnung durch die Behörde (Ressortleitung Bgm. Willi).

Frage 10:

Im Falle, dass die doppelten Linien nicht den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen (um Nennung des konkreten Paragraphen etc. wird ersucht), wer übernimmt diesbezüglich die politische Verantwortung?

Antwort:

Die Sperrlinien entsprechen den geltenden Rechtsvorschriften.

Frage 11:

Welche der beiden Linien ist im Plan für die Errichtung der Gehsteigverbreiterung
eingezeichnet? (Beschlussvorlage)

Antwort:

In der Beschlussvorlage ist ein Muldenstein vorgesehen, dieser entfiel in der
Ausführung (siehe Antwort zu Frage 6). Es wurde die fahrbahnseitige Sperrlinie ungefähr im Bereich der fahrbahnseitigen Kante des Muldensteins markiert.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner

Seite 3 von 3

3h

20 min