Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf

- S.184

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Faktum ist auch, dass es kein persönliches Gespräch mit dem betroffenen Gastronomen
gab, geschweige denn einen gemeinsamen Lokalaugenschein der zuständigen Abteilungen
im Stadtmagistrat – im Auftrag der zuständigen Verkehrsstadträtin Mag.a Uschi Schwarzl –
vor Ort. Im Gegenteil, der Schriftverkehr von Verkehrsstadträtin Mag.a Uschi Schwarzl, welcher unbeabsichtigt auch den Gastronomen erreichte, weist eindeutig darauf hin, dass ihr die
Sorgen von UnternehmerInnen gelinde gesagt zu mühsam sind, und sie selbigen deshalb
fast schon respektlos mit den Worten (nachweislich) "Den geb ich dir weiter" am 05.05.2021
an einen Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin abgegeben hat.
Anmerkung: Es ist höchst bedenklich, wenn gerade in Zeiten, in welchen es für Gastronomen
coronabedingt besonders schwierig ist, ihren Betrieb aufrechtzuerhalten, die verantwortliche
Innsbrucker Stadtpolitik derart wirtschaftsfeindliche willkürliche Maßnahmen setzt und es
nicht einmal der Mühe wert findet, mit den betroffenenen UnternehmerInnen vor Ort das Gespräch zu suchen.
Frage 1:

Warum hat Verkehrsstadträtin Mag.a Ursula Schwarzl die Vernichtung der Parkplätze dem Wirt des Café Martin gegenüber unter anderem mit "dortige BewohnerInnen haben auf die mangelnde Sicherheit wegen parkender Kraftfahrzeuge (eingeschränkte Sicht) hingewiesen. Daher wurde zur Verdeutlichung der Fahrbahn
die Leitlinie vorgeschlagen, um auch das Parken zu verhindern" argumentiert, obwohl Selbiges nachweislich absolut gelinde gesagt nicht der Wahrheit entspricht,
und es keine Hinweise, Beschwerden oder wie auch immer laut persönlichen Gesprächen mit den betroffenen BewohnerInnen in der Geyrstraße diesbezüglich
gab?

Antwort:

Es gab entgegen der Darstellung in der Fragestellung Beschwerden von AnwohnerInnen aufgrund des fehlenden Gehsteigs und beeinträchtigter Verkehrssicherheit durch parkende Autos. Aus diesem Grunde wurde die Maßnahme (Leitlinie) vorgeschlagen. Auch die Haltestellenbereiche werden üblicherweise markiert, damit sie frei bleiben und keine Behinderungen für den
öffentlichen Verkehr auftreten. Eine Markierung des Haltestellenbalkens
wird auch von der Kraftfahrlinienbehörde vorgeschrieben. Die weiteren
Parkmarkierungen wurden unter Gewährleistung einer ausreichenden Sicht
bei den privaten Grundstückszufahrten vorgeschlagen.

Frage 2:

Aus welchem Grund wurden die Parkplätze im Bereich Geyrstraße 3 bis 7 tatsächlich vernichtet? (Um wahrheitsgemäße Beantwortung wird aus leider notwendigem Grund dieser Anfrage (siehe Frage 1 bzw. Begründung) explizit gebeten!!!)

Antwort:

In der Geyrstraße nördlich der Amraser-See-Straße war es aus Sicht der befassten Amtssachverständigen erforderlich, zur Verdeutlichung der Parksituation die Bodenmarkierungen der Parkflächen sowie die Haltestellenbalken
zu verordnen und zu markieren sowie im Kurvenbereich der Geyrstraße in
Richtung Langer Weg die bereits markierte Leitlinie zu verordnen. Diese Leitlinie definiert die Fahrbahn je Fahrtrichtung und die illegalen Parkvorgänge
im Kurvenbereich werden verhindert.

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