Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf
- S.192
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Frage 40:
Wie wurden diese Gesamteinnahmen durch die Hundesteuer aus dem Jahr 2014
konkret verwendet? (Bitte um detaillierte Beantwortung)
Antwort:
Bei der Hundesteuer handelt es sich nach der allgemeinen Verwaltungslehre
um eine Steuer, also um eine von den Vorteilen für die Verpflichteten unabhängige, nach einem allgemeinen Maßstab auferlegte öffentliche Abgabe.
Die Steuereinnahmen bilden allgemeine Bedeckungsmittel für die Aufgaben
der Stadt Innsbruck. Sie sind weder zweckgebunden noch werden sie einer
besonderen Verwendung zugeführt.
Hundesteuer 2015:
Frage 41:
Wie viele Hunde waren im Jahr 2015 in Innsbruck registriert?
Antwort:
4.412
Frage 42:
Wie hoch war im Jahr 2015 der normale Steuersatz ("Normalsatz") pro Hund?
Antwort:
€ 86,40
Frage 43:
Wie hoch war im Jahr 2015 der ermäßigte Steuersatz pro Hund?
Antwort:
€ 46,80
Frage 44:
Wie hoch waren im Jahr 2015 die Gesamteinnahmen der Stadt Innsbruck durch
die "Hundesteuer"?
Antwort:
SOLL: € 384.096,07
Frage 45:
Für wie viele Hunde wurde im Jahr 2015 der normale Steuersatz vorgeschrieben?
Antwort:
4.189
Frage 46:
Für wie viele Hunde wurde im Jahr 2015 der ermäßigte Steuersatz vorgeschrieben?
Antwort:
215
Frage 47:
Wie viele Hunde waren im Jahr 2015 von der "Hundesteuer" befreit?
Antwort:
8
Frage 48:
Wie wurden diese Gesamteinnahmen durch die Hundesteuer aus dem Jahr 2015
konkret verwendet? (Bitte um detaillierte Beantwortung)
IST: € 382.463,99
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