Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf
- S.193
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Antwort:
Bei der Hundesteuer handelt es sich nach der allgemeinen Verwaltungslehre
um eine Steuer, also um eine von den Vorteilen für die Verpflichteten unabhängige, nach einem allgemeinen Maßstab auferlegte öffentliche Abgabe.
Die Steuereinnahmen bilden allgemeine Bedeckungsmittel für die Aufgaben
der Stadt Innsbruck; sie sind weder zweckgebunden noch werden sie einer
besonderen Verwendung zugeführt.
Hundesteuer 2016:
Frage 49:
Wie viele Hunde waren im Jahr 2016 in Innsbruck registriert?
Antwort:
4.479
Frage 50:
Wie hoch war im Jahr 2016 der normale Steuersatz ("Normalsatz") pro Hund?
Antwort:
€ 99,96
Frage 51:
Wie hoch war im Jahr 2016 der ermäßigte Steuersatz pro Hund?
Antwort:
€ 42,00
Frage 52:
Wie hoch waren im Jahr 2016 die Gesamteinnahmen der Stadt Innsbruck durch
die "Hundesteuer"?
Antwort:
SOLL: € 443.407,00
Frage 53:
Für wie viele Hunde wurde im Jahr 2016 der normale Steuersatz vorgeschrieben?
Antwort:
4.217
Frage 54:
Für wie viele Hunde wurde im Jahr 2016 der ermäßigte Steuersatz vorgeschrieben?
Antwort:
255
Frage 55:
Wie viele Hunde waren im Jahr 2016 von der "Hundesteuer" befreit?
Antwort:
7
Frage 56:
Wie wurden diese Gesamteinnahmen durch die Hundesteuer aus dem Jahr 2016
konkret verwendet? (Bitte um detaillierte Beantwortung)
Antwort:
Bei der Hundesteuer handelt es sich nach der allgemeinen Verwaltungslehre
um eine Steuer, also um eine von den Vorteilen für die Verpflichteten unabhängige, nach einem allgemeinen Maßstab auferlegte öffentliche Abgabe.
Die Steuereinnahmen bilden allgemeine Bedeckungsmittel für die Aufgaben
IST: € 441.557,42
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