Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf
- S.196
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Gesamter Text dieser Seite:
Frage 74:
Wie hoch war im Jahr 2019 der normale Steuersatz ("Normalsatz") pro Hund?
Antwort:
€ 103,20
Frage 75:
Wie hoch war im Jahr 2019 der ermäßigte Steuersatz pro Hund?
Antwort:
€ 43,20
Frage 76:
Wie hoch waren im Jahr 2019 die Gesamteinnahmen der Stadt Innsbruck durch
die "Hundesteuer"?
Antwort:
SOLL: € 462.893,83
Frage 77:
Für wie viele Hunde wurde im Jahr 2019 der normale Steuersatz vorgeschrieben?
Antwort:
4.289
Frage 78:
Für wie viele Hunde wurde im Jahr 2019 der ermäßigte Steuersatz vorgeschrieben?
Antwort:
217
Frage 79:
Wie viele Hunde waren im Jahr 2019 von der "Hundesteuer" befreit?
Antwort:
6
Frage 80:
Wie wurden diese Gesamteinnahmen durch die Hundesteuer aus dem Jahr 2019
konkret verwendet? (Bitte um detaillierte Beantwortung)
Antwort:
Bei der Hundesteuer handelt es sich nach der allgemeinen Verwaltungslehre
um eine Steuer, also um eine von den Vorteilen für die Verpflichteten unabhängige, nach einem allgemeinen Maßstab auferlegte öffentliche Abgabe.
Die Steuereinnahmen bilden allgemeine Bedeckungsmittel für die Aufgaben
der Stadt Innsbruck. Sie sind weder zweckgebunden noch werden sie einer
besonderen Verwendung zugeführt.
IST: € 462.830,17
Hundesteuer 2020:
Frage 81:
Wie viele Hunde waren im Jahr 2020 in Innsbruck registriert?
Antwort:
4.530
Frage 82:
Wie hoch war im Jahr 2020 der normale Steuersatz ("Normalsatz") pro Hund?
Antwort:
€ 105,60
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