Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf

- S.197

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Frage 83:

Wie hoch war im Jahr 2020 der ermäßigte Steuersatz pro Hund?

Antwort:

€ 44,40

Frage 84:

Wie hoch waren im Jahr 2020 die Gesamteinnahmen der Stadt Innsbruck durch
die "Hundesteuer"?

Antwort:

SOLL: € 469.738,63

Frage 85:

Für wie viele Hunde wurde im Jahr 2020 der normale Steuersatz vorgeschrieben?

Antwort:

4.296

Frage 86:

Für wie viele Hunde wurde im Jahr 2020 der ermäßigte Steuersatz vorgeschrieben?

Antwort:

231

Frage 87:

Wie viele Hunde waren im Jahr 2020 von der "Hundesteuer" befreit?

Antwort:

3

Frage 88:

Wie wurden diese Gesamteinnahmen durch die Hundesteuer aus dem Jahr 2020
konkret verwendet? (Bitte um detaillierte Beantwortung)

Antwort:

Bei der Hundesteuer handelt es sich nach der allgemeinen Verwaltungslehre
um eine Steuer, also um eine von den Vorteilen für die Verpflichteten unabhängige, nach einem allgemeinen Maßstab auferlegte öffentliche Abgabe.
Die Steuereinnahmen bilden allgemeine Bedeckungsmittel für die Aufgaben
der Stadt Innsbruck. Sie sind weder zweckgebunden noch werden sie einer
besonderen Verwendung zugeführt.

IST: € 468.874,85

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner

Seite 11 von 11

3h

55 min