Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf
- S.218
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4. Aufgrund welcher Grundlage allgemein ist es überhaupt möglich, dass „Projektsicherungverträge" unterzeichnet werden noch bevor der Gemeinderat die diesbezügliche
Widmung für das jeweilige Bauprojekt beschließt?
5. Welche Vorteile hat die Stadt Innsbruck bei Unterzeichung eines sogenannten „Projektsicherungsvertrages"?
6. Welche Nachteile hat die Stadt Innsbruck bei Unterzeichung eines sogenannten „Projektsicherungsvertrages?
7. Warum erfolgt die Unterzeichnung eines sogenannten Projektsicherungsvertrages
immer intransparent, sodass nicht einmal der Bauausschuss im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung über selbige informiert wird?
8. Werden „Projektsicherungsverträge" von den politischen Verantwortungsträgern vorbehaltllich der Widmung des Gemeinderats unterzeichnet?
9. Wenn ja, warum wird dann im Gemeinderat bzw. medial kolportiert, dass man sich
dem Vertragspartner gegenüber mit einem sogenannten „Projektsicherungsvertrag"
rechtlich verpflichtet fühlt, und man gegebenfaUs mit rechtlichen Schritten seites des
Vertragspartners rechnen muss?
10. Wenn nein, warum nicht?
11. Wer haftet im Falle, dass trotz „Projektsicherungsvertrag" eine Widmung für das Bauprojekt nicht erfolgt? (Die Stadt Innsbruck allgemein oder Unterzeichnende für die
Stadt Innsbruck persönlich)
12. Sind dem ressortzustäodigen Bürgermeister etwaige Entscheidungen und Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes in Bezug auf „Projektsicherungsverträge" bekannt?
13. Wenn ja, um welche Entscheidungen und Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes handelt es sich, und welche Schlüsse hat der ressortführende Bürgermeister gemeinsam mit den zuständigen Juristen im Stadtmagistrat aus den Entscheidungen
und Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes in Bezug auf die „Projektsicherungsverträge" gezogen, um selbige im Sinne der Stadt Innsbruck zu optimieren
bzw. weiterzuentwickeln?
14. Wer bzw. welches Gremium entscheidet darüber, ob die Stadt Innsbruck einen dementsprechenden „Projektsicherungvertrag" unterzeichnet, und welche Rechtsgrundlage stattet die diesbezüglichen Entscheidungsträger bzw. das entscheidende Gremium mit dementsprechender Kompetenz aus?
15. Aufgrund welcher Rechtgrundlage dürfen politische Vertreter der Stadt Innsbruck
„Projektsicherungsverträge" unterzeichnen bzw. wer überprüft die Rechtmäßigkeit der
sogenannten „Projektsicherungsverträge" zum Wohle der Stadt?
Der Anfragesteller:
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