Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf

- S.151

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Aufgrund der in den Jahren 2011 bis 2013 gehandhabten Praxis der Verwahrung
der Tageseinnahmen durch die Platzwarte und der „nur“ sporadischen Einzahlungen beim Referat Stadtkasse der MA IV hat die Kontrollabteilung empfohlen, mit
den Mitarbeitern künftig einen verdichteten, regelmäßigen Abrechnungsrhythmus
zu vereinbaren. Vorausgesetzt einer unumgänglichen Verwahrung von Bargeld in
den Wohnungen der Dienstnehmer regte die Kontrollabteilung zudem an, um
einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz (zusätzlicher Abschluss einer
Einbruchsdiebstahlversicherung) für die den KELPs zugewiesenen städtischen
Mitarbeiter bemüht zu sein.
Mit Dienstanweisung des Amtsleiters vom 11.11.2013 wurde das städtische Platzwartteam nachweislich davon in Kenntnis gesetzt, dass nur mehr ein Betrag von
€ 1.453,45 zu Hause aufbewahrt werden darf, die Verwahrung der Gelder zumindest unter einfachem Verschluss erfolgen muss sowie die Einzahlung zumindest
alle 10 Tage zu erfolgen hat, um im Bedarfsfall ordnungsgemäß versichert zu sein.
Die Dienstanweisung wurde von allen betroffenen Mitarbeitern der KELPs unterschrieben.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

7 Unternehmungen und sonstige Rechtsträger
7.1 Bericht über die Prüfung des Bauvorhabens
Um- und Zubau Wohnheim Hötting
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Die Kontrollabteilung führte im Jahr 2013 eine Prüfung des Bauvorhabens Umund Zubau Wohnheim Hötting (Bericht Zl. KA-08489/2012) durch und nahm u.a.
Einsicht in die im Rahmen der Jahresabrechnungen durchgeführten Hauptmietzinsabrechnungen (ab dem Jahr 2007). Die Bauarbeiten zum Um- und Zubau des
Wohnheims stellten diesbezüglich insofern eine Besonderheit dar, als ursprünglich
bis ins Jahr 2008 die finanziellen Belastungen als Aufwand für Instandhaltungen
verbucht und erst im Laufe dieses Jahres ein entsprechendes Baukonto für Haus
A + C und in Folge weitere Baukonten für die Sanierung und das Heimcafe eingerichtet wurden. In Zuge dessen kam es während der Bauzeit zu einer Vielzahl an
Umbuchungen zwischen den genannten Konten. Des Weiteren stellte die Kontrollabteilung für das Jahr 2008 fest, dass Zahlungen für Bauleistungen, welche in späterer Folge rechnungstechnisch den Aufwendungen für Haus A + C zugeordnet
und auch durch Mittel der Wohnbauförderung und der Stadt Innsbruck bezahlt
wurden, in der Hauptmietzinsabrechnung als Ausgaben verbucht waren.
Nach Ansicht der Kontrollabteilung war eine diesbezügliche Verbuchung als Instandhaltungsaufwand in Anlehnung an § 20 MRG insofern nicht zulässig, als bei
ausgabenseitiger Geltendmachung von Kosten für den Um- und Zubau Haus
A + C zumindest auch die durch die Stadt Innsbruck geleisteten Transferzahlungen einnahmenseitig in der Hauptmietzinsabrechnung zu berücksichtigen wären.
Unabhängig davon handelte es sich nach Meinung der Kontrollabteilung um Maßnahmen, welche über die Erhaltung und nützliche Verbesserung gemäß §§ 3 – 5
MRG hinausgehen und somit nicht als Ausgaben für Instandhaltung bzw. Instandsetzung zu bewerten sind. Für die Jahre 2009 und 2010 wurde eine analoge Verbuchungspraxis nur eingeschränkt festgestellt.

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Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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