Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Kurzprotokoll.pdf

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5.

künftig zu entwickeln. Eben diese Aufgabe wird mit der gegenständlichen
Einbringung der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) übertragen.

3.

Alle mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Einbringungsvertrages verbundenen Steuern,
Kosten, Gebühren und Abgaben, einschließlich der Kosten der Einholung
der erforderlichen verwaltungsbehördlichen Genehmigungen und der notariellen Beglaubigungen, trägt die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG). Die Stadt Innsbruck trägt eine allfällige Immobilienertragssteuer.

Beschluss (einstimmig):

Dazu wird jedoch festgehalten, dass
die gegenständliche Einbringung auf
der Grundlage des Artikel 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001 stattfindet und
dafür die steuerlichen Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften in Anspruch genommen werden.
Da die Stadt Innsbruck zu 100 % an
der Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) beteiligt ist, steht diese
Gesellschaft unter beherrschendem
Einfluss der Stadt Innsbruck als Körperschaft öffentlichen Rechts und sind
diese Ausgliederung und dieses
Rechtsgeschäft demnach von der Gesellschaftssteuer, der Grunderwerbsteuer, der Eintragungsgebühr, den
Stempel- und Rechtsgebühren sowie
von den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit.
6.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Modalitäten dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.

I 13716/2020/PA
Sonn- und Feiertagspauschale für
MitarbeiterInnen im Corona-Center Innsbruck (CCI) und der Meldesammelstelle/1450

Antrag des Stadtsenates vom 14.07.2021:
Die vorliegenden Regelungen der Mag.Abt. I, Personalwesen, vom 13.01.2021, betreffend MitarbeiterInnen, welche im Zusammenhang mit Covid-19 im Corona-Center
Innsbruck (CCI) und der Meldesammelstelle/1450 arbeiten, galt vorerst befristet bis
zum 30.06.2021. Diese Regelungen sollen
nun bis 30.09.2021 verlängert werden.
4.

I 9709/2021/PA
Tiroler Symphonieorchester: Entwurf einer Änderung der Vorschrift über das Dienst- und Besoldungsrecht der Angehörigen
des städtischen Orchesters der
Landeshauptstadt Innsbruck
(Orchesterordnung)

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 14.07.2021:
Der vorliegende Entwurf einer Änderung der
Vorschrift über das Dienst- und Besoldungsrecht der Angehörigen des städtischen Orchesters der Landeshauptstadt Innsbruck
(Orchesterordnung) wird beschlossen.
5.

5717/SR-EP-CO/1363-3
Antrag um über- oder außerplanmäßige Mittelverwendung Covid19 Verdienstentgang gemäß Epidemiegesetz (EpiG)

Der Akt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

GR-Sitzung 15.07.2021