Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf
- S.152
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Die Kontrollabteilung empfahl, die Hauptmietzinsabrechnungen der Jahre 2008 –
2010 zu prüfen und ggf. in der Weise zu überarbeiten, dass ein korrekter Ausweis
der Mietzinsreserve-Zugänge bzw. der entsprechenden -Abgänge sowie der Investitionsprämie gegeben wäre. Im Zuge des Anhörungsverfahrens zur Prüfung teilte
die IIG & Co KG mit, dass im Rahmen der Endabrechnung für die Jahre 2007 und
2008 Großsanierungsaufwendungen in Höhe von € 16.961,89 bzw. € 1.341.855,04
auf das entsprechende Baukonto umgebucht worden wären und somit eine Entlastung der Mietzinsreserve erfolgt sei.
In der Stellungnahme zum Follow up 2013 informierte die IIG & Co KG über die
Richtigstellung der Mietzinsreserve gemäß Hauptmietzinsabrechnung. Mit Stichtag
31.12.2012 wies diese einen Betrag von € 1.657.351,53 aus.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Zum Prüfungsende lag die offizielle Endabrechnung des gegenständlichen Bauprojektes – erstellt durch die IIG & Co KG zur Vorlage an die Stadt Innsbruck –
aufgrund zu klärender Rechnungsposten nicht vor. Des Weiteren war die Endabrechnung des Wohnbauförderungsdarlehens mit dem Land Tirol ausständig. Im
Anhörungsverfahren der damaligen Prüfung teilte die IIG & Co KG mit, dass zum
13.01.2012 der Stadt Innsbruck eine Zwischenabrechnung mit Stichtag 31.12.2011
vorgelegt worden sei. Die Endabrechnung habe sich in Vorbereitung befunden,
konnte jedoch aufgrund der offenen Bearbeitung durch die Wohnbauförderungsstelle zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen werden. Die Kontrollabteilung sprach zwar zum gegenständlichen Sachverhalt keine Empfehlung aus,
hatte die IIG & Co KG jedoch im Rahmen des Follow up 2013 eingeladen, zum aktuellen Stand der Endabrechnung zu berichten.
In diesem Zusammenhang teilte die IIG & Co KG nun aktuell mit, dass die Endabrechnung des Wohnbauförderungsdarlehens in Gesamthöhe von € 4.284.300,00
durch die letzte Zuzählung vom 12.10.2012 erfolgt sei. Ebenso wären die in Diskussion stehenden Rechnungsposten der Endabrechnung mit der Stadt Innsbruck
einer Klärung zugeführt worden. Die endgültigen Gesamtbaukosten inkl. Planungsund Nebenleistungen für den Zubau Haus A + C und das Heimcafe würden sich
auf € 6.884.300,00 (Stand gemäß vorläufiger Endabrechnung zum Zeitpunkt der
Prüfung: € 7.226.620,92) belaufen. Die „Sanierungskosten Bestand“ in Höhe von
€ 667.246,34 wären unverändert geblieben. Von der Wohnbauförderung des Landes Tirol seien Mittel in Höhe von € 92.742,45 in Form eines einmaligen Wohnhaussanierungszuschusses lukriert worden. Der Eigenmittelbedarf der IIG & Co
KG an den Sanierungsmaßnahmen habe sich somit auf € 574.503,89 reduziert.
7.2 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung und
Jahresrechnung 2011 der Congress und Messe Innsbruck GmbH
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Die Kontrollabteilung führte im Jahr 2012 eine Prüfung von Teilbereichen der Gebarung und Jahresrechnung 2011 der Congress und Messe Innsbruck GmbH
(CMI) durch. Der diesbezügliche Bericht, Zl. KA-08827/2012, wurde am
30.01.2013 fertig gestellt. Im Rahmen dieser Prüfung hatte die Kontrollabteilung
einige Empfehlungen ausgesprochen, deren Umsetzung im Zuge des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens entweder zugesichert oder nach Möglichkeit bereits erledigt worden ist. Die nach Durchführung des damaligen Anhörungsverfahrens
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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