Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf
- S.42
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- 606 -
11.
MagIbk/35482/MD-SO/6
Die Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) übernimmt das vertragsgegenständliche Grundstück wie dieses
liegt und steht, mit der im Grundbuch
zu CLNr. 2a eingetragenen Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens sowie
der Verlegung der Versorgungsleitung
und den beiden bis zum 31.12.2021
bestehenden Bestandsverträgen.
Brau Union Österreich AG, Bewilligung zur Führung des Stadtwappens in der Bildmarke
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 07.07.2021:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck erteilt der Brau Union Österreich
AG, FN 77559h, die Bewilligung zur Führung des Stadtwappens gemäß § 5 Abs. 3
des Stadtrechts der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) in der geltenden Fassung in
Form der Anbringung des Stadtwappens im
Bildzeichen Brau Union Österreich AG laut
vorliegendem Antrag.
12.
4.
MagIbk/33360/LA-LSA/1/KOB/1
Stadt Innsbruck, Einbringung des
Grundstückes 1706/1, vorgetragen
in EZ 1448, KG 81125 Pradl, mit
einer Fläche von 1.184 m2 und Anschrift Wiesengasse 19b in die
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG) zum Zwecke der
Wohnraumschaffung
Das auf dem vertragsgegenständlichen
Grundstück neu zu errichtende Gebäude soll zum Zwecke der Wohnraumschaffung errichtet werden. Die
Einbringung der vertragsgegenständlichen Liegenschaft erfolgt sohin zum
Zwecke der zeitgemäßen Verwaltung
von städtischen Grundstücken, aber
auch zum Zwecke der Erhaltung, Modernisierung, Entwicklung und Bebauung städtischer Liegenschaften und erfolgt die Übertragung der gegenständlichen Liegenschaft seitens der Stadt
Innsbruck somit insbesondere auch mit
der Aufgabe der städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung einer
Wohnbebauung.
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 14.07.2021:
1.
Die Stadt Innsbruck bringt das Grundstück 1706/1, vorgetragen in EZ 1448,
KG 81125 Pradl, mit einer Fläche von
1.184 m² und der Anschrift Wiesengasse 19b unentgeltlich in die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) zum Zwecke der Wohnraumschaffung ein.
2.
Die Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) räumt der Stadt Innsbruck
ein Belastungs- und Veräußerungsverbot am Grundstück 1706/1, KG Pradl,
ein. Ausgenommen von diesem Belastungs- und Veräußerungsverbot ist die
Belastung der Liegenschaft mit Durchleitungs- und Durchfahrtsrechten.
3.
Die Stadt Innsbruck übernimmt keine
wie immer geartete Gewähr und Haftung für ein bestimmtes Ausmaß, einen
bestimmten Zustand bzw. eine bestimmte Verwendbarkeit oder eine Kontaminierungsfreiheit des Kaufgegenstandes.
GR-Sitzung 15.07.2021
Die Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) hat in ihrer Tätigkeit die
Stadt Innsbruck in der Erfüllung ihrer
Aufgaben zu unterstützen, so in der Erfüllung ihrer Aufgaben in allen Bereichen der Daseinsfürsorge, insbesondere als Eigentümerin von Liegenschaften, die der Sozialpflichtigkeit unterworfen sind. Die Gesellschaft hat
sich selbst an dieser Sozialpflichtigkeit
zu orientieren.
Die Stadt Innsbruck hat nahezu sämtliche bebauten Liegenschaften in die
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) eingebracht. Es ist Aufgabe
der Stadt Innsbruck, bebaute Liegenschaften zu verwalten, zu erhalten und
künftig zu entwickeln. Eben diese Aufgabe wird mit der gegenständlichen
Einbringung der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) übertragen.
5.
Alle mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Einbringungsvertrages verbundenen Steuern,
Kosten, Gebühren und Abgaben, einschließlich der Kosten der Einholung