Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf
- S.71
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auf die wir zurückgreifen können. Die Wasserrettung ist eine tolle Systempartnerin.
Ich hatte auch die Möglichkeit, zwei Mal vor
Ort zu sein. Man sieht, wie professionell
dort ehrenamtlich gearbeitet wird. Die Ausbildung im Bereich der TaucherInnen ist tirolweit anerkannt und darauf wird bei
Taucheinsätzen gerne zurückgegriffen.
Die Innsbrucker Wasserrettung ist nicht nur
in der Stadt Innsbruck tätig, sondern auch
darüber hinaus. Der Achensee gehört auch
zur Stadt Innsbruck. Dort finden in Kombination mit der Berufsfeuerwehr und der
Bergrettung Trainings statt. Auch die Bergung aus Wildbächen und Wildgewässern
möchte ich hier hervorheben.
Vielen herzlichen Dank für diese Initiativen
und es freut mich sehr, dass wir heute diese
Jahressubvention einstimmig beschließen.
GR Wallasch: Ich möchte mich auch persönlich bei den Mitgliedern des Ausschusses für Sport und Gesundheit bedanken,
weil wir fast alle Beschlüsse einstimmig fassen.
Beschluss (einstimmig):
Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
"Gesundheit" wird gemäß Beilage genehmigt
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Lassenberger.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.07.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HA-B45, Höttinger Au, Bereich
Dr.-Stumpf-Straße 115 und Uferstraße 102
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. HAB7/1 und HA-B7/4), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplans treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
28.
MagIbk/37762/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B55, Innenstadt, Innrain, Bereich Mittelinsel von Kreuzung Anichstraße bis vor Johanneskirche (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN-B1), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 01.07.2021:
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GRin Gregoire und Bgm.Stellv. Lassenberger, 2 Stimmen):
27.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, SPÖ und
GERECHT, 13 Stimmen):
Maglbk/37686/SP-BB-HA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HA-B45, Höttinger Au, Bereich
Dr.-Stumpf-Straße 115 und Uferstraße 102 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HA-B7/1 und
Nr. HA-B7/4), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 15.07.2021
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.07.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN-B55, Innenstadt, Innrain, Bereich Mittelinsel von Kreuzung Anichstraße bis vor
Johanneskirche (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN-B1), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016, wird beschlossen.