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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf

- S.168

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7.5 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen
der Innsbrucker Markthallen-Betriebsgesellschaft m.b.H.
145

Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der Innsbrucker Markthallen-Betriebsgesellschaft m.b.H (folgend auch kurz als MHB bezeichnet), Zl. KA-04487/2013, wurde am 09.09.2013 fertig gestellt. In Verbindung mit
den seinerzeitigen Prüfungsfeststellungen hat die Kontrollabteilung darin eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen.
Vorbemerkend wurde von der Kontrollabteilung in diesem Bericht ausgeführt, dass
der zum damaligen Prüfungszeitpunkt amtierende Geschäftsführer längerfristig erkrankt war. Um die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft abzusichern, fasste die
Stadtgemeinde Innsbruck als Alleingesellschafterin der MHB am 31.07.2013 den
Beschluss, einen zweiten Geschäftsführer mit Einzelvertretungsbefugnis zu bestellen. Gleichzeitig ist die Vertretungsbefugnis des erkrankten Geschäftsführers auf
eine kollektive Vertretungsbefugnis gemeinsam mit dem neuen Geschäftsführer
eingeschränkt worden. Der Stadtsenat der Landeshauptstadt Innsbruck hat diesen
Gesellschafterbeschluss am 06.08.2013 zur Kenntnis genommen. Der neue Geschäftsführer der MHB hat mit Schreiben vom 26.08.2013 – innerhalb der von der
Kontrollabteilung einmal prolongierten Frist – eine pauschale Stellungnahme erstattet. Darin wurde darauf verwiesen, dass zum Vorbericht inhaltlich keine Stellungnahme abgegeben werde, da der neue Geschäftsführer zum damaligen Zeitpunkt erst kürzlich bestellt worden war. Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass die
Hinweise und Empfehlungen der Kontrollabteilung selbstverständlich ernst genommen werden würden, indem die einzelnen Punkte analysiert und einer
zweckmäßigen Regelung zugeführt werden.
Aufbauend auf dieser damals allgemein gehaltenen Stellungnahme des neuen
Geschäftsführers der MHB wurde dieser nunmehr (erneut) zum Umsetzungsstand
der ausgesprochenen Empfehlungen befragt:

146

Das Stammkapital der Gesellschaft wird im alten – zum Prüfungszeitpunkt der
Kontrollabteilung noch gültigen – Gesellschaftsvertrag mit ATS 1.700.000,00 ausgewiesen, wovon die ehemalige Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Tirol und
die damalige Landeslandwirtschaftskammer für Tirol je ATS 850.000,00 Stammeinlage übernommen hatten. Tatsächlich ist das Stammkapital aber bereits mit
Beschluss der Generalversammlung der MHB vom 08.11.1993 um
ATS 6.500.000,00 auf insgesamt ATS 8.200.000,00 erhöht worden und hat bekanntlich die Stadt Innsbruck mit 01.01.2012 die Geschäftsanteile der beiden
Kammern übernommen und ist seit diesem Zeitpunkt Alleingesellschafterin der
MHB. Die Kontrollabteilung stellte im gesellschaftsrechtlichen Nachvollzug in dieser Angelegenheit jedenfalls fest, dass alle notwendigen Beschlüsse gefasst und
die erforderlichen Einreichungen im Firmenbuch veranlasst bzw. ersichtlich gemacht worden sind.
Eine Umrechnung des Stammkapitals in Euro stand zum Prüfungszeitpunkt der
Kontrollabteilung im Mai/Juni 2013 allerdings noch aus. Aus Gründen der Aktualität und Zeitnähe empfahl die Kontrollabteilung, das Stammkapital im Zuge der anstehenden Novellierung des Gesellschaftsvertrages unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in Euro umzurechnen.

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Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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