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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf

- S.72

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29.

MagIbk/36740/SP-BB-SM/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SM-B19, Sieglanger-Mentlberg,
Bereich südlich Klosterangerstraße 17 - 33 (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. SM-B9 und
Nr. SM-B9/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.07.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. SM-B19, Sieglanger-Mentlberg,
Bereich südlich Klosterangerstraße 17 bis
33 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. SM-B9 und Nr. SM-B9/1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
30.

MagIbk/37754/SP-FW-WI/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. WI-F32, Wilten, Bereich
Neurauthgasse 3 (als Änderung
der Flächenwidmungspläne
Nr. 80/if und Nr. WI-F14), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.07.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. WI-F32, Wilten, Bereich
Neurauthgasse 3 (als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. 80/if und Nr. WIF14), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine StellungGR-Sitzung 15.07.2021

nahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft.
31.

MagIbk/37225/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. WI-B43, Wilten, Bereich Neurauthgasse 3, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.07.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. WI-B43, Wilten, Bereich Neurauthgasse 3, gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplans treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.