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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf

- S.170

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149

Eine besondere – im Gesetz oder Gesellschaftsvertrag der MHB nicht verankerte,
aber nach kaufmännischen Grundsätzen notwendige und in vergleichbaren Kapitalgesellschaften auch praktizierte – Aufgabe des Geschäftsführers besteht nach
Meinung der Kontrollabteilung darin, jährlich für jedes Geschäftsjahr im Vorhinein
einen Wirtschaftsplan zu erstellen und dem zuständigen Organ (es müsste noch
bestimmt werden, ob Beirat oder Generalversammlung) zur Genehmigung vorzulegen.
Die Kontrollabteilung stellte fest, dass in der Ära des vormaligen Geschäftsführers
zwar ein Budget für das Jahr 2013 einschließlich einer Budgetüberwachung erstmalig erstellt worden ist, eine fristgerechte Vorlage – in diesem Fall und derzeit
mangels eines Beirates an die Generalversammlung – und Genehmigung vor Beginn des Geschäftsjahres hat jedoch nicht stattgefunden. Die Kontrollabteilung
empfahl, diesem Erfordernis in Zukunft ausnahmslos und rechtzeitig zu entsprechen.
In ihrer Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2013 bestätigte die MHB, dass
der Wirtschaftsplan für das Jahr 2014 erstellt und noch im Jahr 2013 den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt worden sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

150

Wenngleich es für kleine Kapitalgesellschaften nicht zwingend vorgeschrieben ist,
hält es die Kontrollabteilung generell für sinnvoll und zweckmäßig, wenn ein Jahresabschluss vor der Genehmigung in der Generalversammlung auch von einem
vorberatenden Gremium (ähnlich einem Prüfungsausschuss) diskutiert und analysiert wird.
Aus diesem Grund empfahl die Kontrollabteilung zu prüfen, ob eine derartige Vorgangsweise auch in der MHB – eventuell im Rahmen eines neu einzusetzenden
Beirates – praktikabel wäre und realisierbar erscheint.
In dieser Angelegenheit teilte die MHB im Zuge der Follow up – Prüfung 2013 mit,
dass künftig vorgesehen sei, den Jahresabschluss zur Vorberatung zuerst dem
Aufsichtsrat und anschließend erst der Gesellschafterversammlung vorzulegen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

151

Hinsichtlich der Einholung von Angeboten für beauftragte Leistungserbringungen,
welche vornehmlich dem Bau zuzuordnen waren, konnte die Kontrollabteilung
feststellen, dass eine solche zwar in manchen Fällen, jedoch nicht kontinuierlich
durchgeführt wurde. Weiters wurde in der überwiegenden Anzahl der Fälle nur ein
Angebot anstelle mehrerer Angebote eingeholt.
Die Kontrollabteilung empfahl, künftig für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen
grundsätzlich mehrere Angebote einzuholen, um eine Vergleichbarkeit der angebotenen Leistungen und Preise zu gewährleisten und das wirtschaftlich beste Angebot beauftragen zu können. Des Weiteren sprach die Kontrollabteilung die Empfehlung aus festzulegen, nach welchen Richtlinien u. a. die Einholung von Angeboten, Leistungsbeauftragungen oder auch Rechnungsprüfungen und -freigaben

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Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

100