Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf
- S.103
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züglich schon Gespräche stattgefunden haben, aber wir hätten gerne nochmals eine
vertiefende Prüfung. Es kann auch nicht im
Sinne der Kammer für Arbeiterinnen bzw.
Arbeiter und Angestellte für Tirol (AK Tirol)
sein, dass eine Hürde für die StrombezieherInnen aufgestellt wird.
Bgm. Willi: Ich möchte nur auf einen Umstand hinweisen, der die Sache schwierig oder unmöglich macht. Auf Grund der Einbringung dieses Antrages habe ich extra
beim Vorstand der IKB, DI Helmuth Müller,
nachgefragt. Das Problem ist, dass es Teil
der Vereinbarung zwischen dem Verein für
KonsumentInneninformation (VKI) und der
IKB ist, dass die Auszahlung so laufen
muss. Das wurde auf Grund des Verfahrens
vom VKI so beantragt.
Ich würde vorschlagen, dass wir
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen,
um prüfen zu lassen, ob die IKB so eine
Vorgangsweise überhaupt auf Grund der Einigung mit dem VKI angehen darf?
Weshalb der VKI eine derartige Lösung angestrebt hat, wissen wir nicht, aber laut
DI Müller besteht diese Vereinbarung. Unter
Umständen steht diesem Wunsch von GR
Mag. Krackl eine vertragliche Vereinbarung
entgegen, worauf ich hinweisen möchte.
GRin Denz: Wenn sich bei meinem Stromverbrauch am Ende des Jahres eine Gutschrift ergibt, und ich habe einen Einziehungsauftrag, erfolgt die Auszahlung des
Guthabens automatisch. Die IKB kann doch
einen Brief aussenden, dass die Gutschrift
rücküberwiesen wird.
Derzeit ist das Verfahren sehr kompliziert,
dass ich nochmals ein Schreiben an die IKB
mit meiner Kontonummer richten muss,
denn diese liegt bereits durch den Einziehungsauftrag vor. Komplizierter geht es
nicht mehr. Ich bin froh über den Antrag von
GR Mag. Krackl, weil ich mich selber genug
darüber geärgert habe.
GR Mayer: Ich finde den Antrag sehr gut.
Es hat letztes Jahr im Herbst so einen ähnlichen Fall bei der Tiroler Wasserkraft AG
(TIWAG) gegeben. Die Liste FRITZ hat dies
auf Landesebene aufgezeigt. Das Verfahren
zur Rückerstattung war ebenfalls sehr kompliziert. Letztlich konnte die Auszahlung
GR-Sitzung 15.07.2021
über einen sehr einfachen Weg erreicht
werden, weil es sehr viele ältere MitbürgerInnen gibt, die über keinen Internetzugang
verfügen. Wenn dies bei der TIWAG möglich war, muss so eine Lösung auch bei der
IKB umsetzbar sein.
GR Depaoli: Ich verstehe die Aussage der
IKB nicht, weil der VKI ist ein Verein. Wenn
die IKB mit einem Verein etwas ausmacht,
ist das für mich keine Rechtsgrundlage. Die
IKB steht zu einem gewissen Prozentsatz
auch in unserem Eigentum.
Die Aussage, dass es zwischen der IKB und
dem VKI eine Vereinbarung gibt, wird vielleicht auf einem netten Gespräch basiert
sein. Ich stelle in Frage, dass diese Abmachung zwischen VKI und IKB bindend ist,
und glaube, dass es mit relativ einfachen
Mitteln möglich wäre, jenen Personen, die
mit dem Internet nicht so vertraut sind, ihr
Guthaben zukommen zu lassen. De facto ist
es so, dass den BürgerInnen das Geld, das
sie zu viel bezahlt haben, sehr unbürokratisch wieder refundiert werden kann.
Dieser Antrag ist an BürgerInnennähe kaum
zu überbieten.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich wäre erstaunt, wenn der VKI eine Regelung mit der
IKB vereinbart, die nicht unbedingt im Sinne
der KonsumentInnen ist. Ich würde trotzdem
ersuchen,
den Antrag anzunehmen,
weil der Bürgermeister beauftragt wird, in
Gespräche einzutreten, um die automatische Rückzahlung durch die IKB zu erreichen. Wenn es diesbezüglich andere vertragliche Regelungen gibt, würde ich bitten,
im Stadtsenat darüber zu informieren. Wir
haben hier sicher Aufklärungsbedarf.
GRin Heisz: Ich ziehe meine Wortmeldung
zurück.
GR Onay: Ich bedanke mich für diesen Antrag. In meinem Umfeld haben sich viele
InnsbruckerInnen aufregt, dass um die Auszahlung der Gutschrift extra angesucht werden muss. Die Beantragung der Rückerstattung ist nicht niederschwellig möglich, sondern eher kompliziert.
Wenn unrechtmäßig Zahlungen eingehoben
werden, dann sind diese ohne die Einrichtung von Barrieren zurückzuzahlen. In die-