Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf
- S.104
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sem Sinne bedanke ich mich für die Einbringung dieses Antrages, dem ich gerne zustimme.
GR Mag. Kuprian: Wir werden diesem Antrag auf jeden Fall zustimmen. Ich kann mir
nicht vorstellen, dass es eine Vereinbarung
der IKB verbietet, eine Rückzahlung vorzunehmen. Das wäre ziemlich eigenartig.
Die Rückerstattung kompliziert zu gestalten
und vielleicht zu hoffen, dass manche dies
nicht können oder ihnen die Arbeit zu viel
ist, kann nicht im Sinne einer bürgerInnenund konsumentInnenfreundlichen Vorgangsweise sein. Es kann daher nur einen
Weg geben. Genauso wie auch die Nachforderungen vom Konto eingezogen werden, müssen die Gutschriften auch problemlos überwiesen werden. Das kann auch
erst im Zuge der Jahresabrechnung passieren.
Wenn eine Auszahlung nicht sofort möglich
ist, weil man ein Problem hat, zwischendurch Gelder auf Konten zu überweisen,
dann sollte dies im Zuge der Jahresabrechnung erfolgen. Wir finden den Antrag sehr
gut und hoffen auf eine baldige Umsetzung,
damit die Personen bald zu ihrem Geld
kommen.
GR Kunst: Ich habe gerade im Internet
nachgelesen und darf sagen, dass die IKB
mit dem VKI nichts ausgemacht hat. Der
VKI hat bis zum Obersten Gerichtshof
(OGH) geklagt und recht bekommen. Auf
Grund dieser Klage hat die IKB mit dem VKI
hinsichtlich der Refundierung eine Abmachung getroffen. Dies hat der Bürgermeister
in seiner Wortmeldung angesprochen, dass
eine Überweisung des Geldes nicht so einfach sein könnte.
(Siehe auch Wortmeldung in nicht öffentlicher Sitzung, Seite 42)
Bgm. Willi: Genau darauf wollte ich auch
hinweisen, weil ich schon nachgefragt habe,
warum die Rücküberweisung nicht automatisch erfolgt. Die Antwort war, weil das in
der Vereinbarung, die dem Urteil gefolgt ist,
so vom VKI verlangt wurde. Fragt mich nicht
warum, aber es ist einfach so.
Der Antrag kann gerne angenommen werden, allerdings möchte ich für die GRÜNEN
Stimmenthaltung anmelden, weil ich die Information von DI Müller habe, dass der VorGR-Sitzung 15.07.2021
gangsweise eine Vereinbarung entgegenstünde. Daher kann ich, da dieses Prozedere von der IKB zugesagt werden musste,
nicht zustimmen, da wahrscheinlich die angesprochene Vereinbarung entgegensteht.
Sollte der Antrag angenommen werden, berichte ich gerne dem Stadtsenat und dem
Gemeinderat, wie die Sache ausgegangen
ist.
GR Appler: Herr Bürgermeister, vielleicht
hilft Dir bei den Gesprächen mit der IKB und
dem VKI die große Meinungsbekundung
des Gemeinderates, dass die Abwicklung
mit einer besseren Variante wünschenswert
wäre. Auch wir schließen uns dem Antrag
an, denn es haben sich auch viele BürgerInnen bei uns gemeldet, dass die Rückerstattung des Geldes sehr kompliziert war.
Ich glaube eher Herr Bürgermeister, Du solltest das weniger als Auftrag, sondern mit
Unterstützung des höchsten Gremiums der
Stadt an unsere Tochter, nämlich die IKB,
als Wunsch herantragen, dass wir uns eine
andere Vorgangsweise erwarten. Vielleicht
nützt das auch in den Gesprächen mit dem
VKI, um den Vergleich ein wenig kundInnenfreundlich zu machen. Die KundInnen
sind niemand anderer als unsere BürgerInnen der Stadt, denen wir helfen möchten.
Herr Bürgermeister, nimm bitte das breite
Votum dieses Hauses mit, denn vielleicht
hilft das auch bei den Gesprächen mit der
Tochtergesellschaft und dem VKI.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GRÜNE und NEOS, 12 Stimmen; einstimmig):
Der von GR Springer und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 24.06.2021 eingebrachte Antrag wird
dem Inhalte nach angenommen.
44.18 GfGR/177/2021
Tantegert, Wasserversorgung
(Bgm.-Stellv. Lassenberger)
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich darf diesen Antrag zurückziehen. Es ist uns in einer
Zusammenarbeit gelungen, Tantegert im
Moment zumindest wieder mit fließendem
Wasser zu versorgen.
Beiliegender von Bgm.-Stellv. Lassenberger
und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung