Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf
- S.160
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Der Bürgermeister hat halbjährlich, jeweils zum 30. April und 31. Oktober, dem Gemeinderat über
die gemäß § 1 erlassenen Verordnungen zu berichten.
§3
Dieser Beschluss tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister e.h.
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