Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf

- S.166

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Detailrecherchen dazu ergaben, dass es sich bei den von der Kontrollabteilung erwähnten (Doppel-)Auszahlungen um vom Buchhaltungssystem
(GeOrg) automatisiert generierte Überweisungen für die beiden Vorschreibungsmonate Jänner und Feber des Jahres 2021 handelte. Dies
auf der Grundlage einer vom zuständigen Sachbearbeiter in der MA IV
irrtümlich fehlerhaft programmierten Mittelbindung bzw. einer dahingehenden „Daueranordnung“.
Die Fachdienststelle wurde von der Kontrollabteilung auf die ihrer Einschätzung nach fehlerhafte Programmierung der Daueranordnung aufmerksam gemacht. Von ihr wurde im konkreten Fall eine Bereinigung
der erfolgten Doppelzahlungen empfohlen. Die Empfehlung der Kontrollabteilung wurde insofern erledigt, als der Doppelzahlungsbetrag in
Höhe von netto € 152.470,64 am 18.02.2021 von der IIG KG an die Stadt
rücküberwiesen worden ist.
Abschließend sprach die Kontrollabteilung die generelle Empfehlung
aus, der Programmierung von Daueranordnungen (Mittelbindungen mit
automatisierter monatlicher Auszahlung) künftig erhöhtes Augenmerk
zuzuwenden. Im Anhörungsverfahren sagte das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV zu, die Anregung der Kontrollabteilung zu
beachten.
Mietzahlung für
Grundstück –
vertragskonforme
Berechnung der
Valorisierung –
Empfehlung

Die Kontrollabteilung behob eine Auszahlung des Amtes für Sport der
MA V. Dabei gelangte ein Betrag von € 5.232,44 als jährlicher Bestandzins für ein Privatgrundstück in Igls im Bereich der Bob- und Rodelbahn
an den Grundstückseigentümer zur Auszahlung.
Für diese Anmietung wurde im maßgeblichen Mietvertrag (aus dem Jahr
2001) ein jährlicher Bestandzins von € 3.633,64 (damals ATS 50.000,00)
festgesetzt, welcher nach Maßgabe der Entwicklung des VPI 1996 (Ausgangsbasis Feber 2001) wertzusichern ist.
Die Überprüfung des von der Fachdienststelle errechneten valorisierten
Bestandzinses ergab, dass die Wertanpassung im aktuellen Jahr 2021
nach Einschätzung der Kontrollabteilung geringfügig zu hoch (Differenz
€ 14,38 zu Lasten der Stadt Innsbruck) bemessen worden ist.
Nachdem der bestehende Mietvertrag aus dem Jahr 2001 im Jahr 2009
auf unbefristete Zeit verlängert worden war, empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für Sport der MA V, bei künftigen Wertanpassungen auf
eine vertragskonforme Berechnung der Valorisierung erhöhtes Augenmerk zu legen. Die Fachdienststelle sagte in der abgegebenen Stellungnahme zu, dieser Empfehlung künftig verstärkt Rechnung zu tragen.
Darüber hinaus wurde ein Abwicklungsszenario zur Bereinigung der von
der Kontrollabteilung festgestellten betraglichen Differenz beschrieben.

Möglichkeit eines
Grundtausches für eine
langfristige Sicherung
des Grundstücks –
Empfehlung

Diese von der Stadt Innsbruck in Bestand befindlichen Grundstücksflächen gehen im Ursprung bereits auf eine Anmietung seit dem Jahr 1961
zurück. Mittlerweile besteht das Mietverhältnis mit dem Sohn des seinerzeitigen Bestandgebers.

Der Umstand des aufgrund der vorherrschenden Vertragssituation den
städtischen Haushalt unmittelbar belastenden Bestandzinses wurde von
der Kontrollabteilung bereits im Jahr 2013 anlässlich ihres Berichtes
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Zl. KA-04774/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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