Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf

- S.246

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Auch die Kontamination und mögliche Lärmbelastungen (St. Bärtlmä, Sillufer, Wiesengasse,
Helblingstraße, Klostergasse und Bergisel) sollten im Vorfeld eines möglichen Ankaufes des
Areals für ein Veranstaltungszentrum bzw. Kulturquartier überprüft werden.
Weitere Prüfungen ergeben sich mutmaßlich im laufe des Prüfverfahrens.
Fazit: Bevor nicht ein dementsprechendes abgeschlossenes Prüfverfahren bzw. natürlich
auch ein mögliches Konzept für das mögliche Veranstaltungszentrum/Kufturquartier vorliegt,
wäre es fast schon grob fahrlässig das Areal in St. Bartlmä zu erwerben. Ebenso ist natürlich
ein dementsprechender Gemeinderatsbeschluss ohne dementsprechende Projektprüfung
über das mögliche Veranstaltungszentrum /Kulturquartier schlussendlich nicht möglich bzw.
wäre selbiger unseriös.

Ein politische Debatte über ein zukünftiges Veranstaltungszentrum bzw. Kulturquartier St.
Bartlmä ist ohne dementsprechende Faktenlage bzw. Projektprüfung auch nicht zielführend,
und verzögert das Projekt nur zeitlich, auch wenn sich natürlich die Frage stellt, warum der
Bürgermeister ein derartiges Prüfverfahren bzgl. des Ankaufes des Areals in den letzten
Monaten nicht offiziell mit Zustimmung des lnnsbrucker Gemeinderates eingeleitet hat.
Derartige Millionenprojekte bedürfen einer dementsprechenden guten Vorbereitung im Sinne
der kaufmännischen Sorgfaltspflicht, die selbstverständlich auch für den Bürgermeister,
amtsführende Stadträtinnen und Stadträte, dem lnnsbrucker Gemeinderat und den
zuständigen Abteilungen im Stadtmagistrat zu gelten hat.
Nach Prüfung des Projektes steht natürlich jeder Gemeinderatsfraktion, jeder Gemeinderätin
und jedem Gemeinderat immer noch frei, ob er bzw. sie dem Projekt
Veranstaltungszentrum/Kulturquartier St. Bartlmä zustimmen wird oder nicht.
Bestmöglich können im beantragten Prüfverfahren alle Bedenken ausgeräumt werden,
sodass einer Realisierung und Umsetzung des Veranstaltungszentrums /Kulturquartier St.
Bartlmä politisch nichts mehr im Wege steht.

Die Bedeckung soll aus den Budgemittel Vorschüsse/Abgabenertragsanteile erfolgen.

Der Antragsteller