Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf

- S.257

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Frage 9:

Welchen Zweck verfolgt das Schild im Nahbereich des Kalvarienberges mit dem
Hinweis "Geschützter Landschaftsteil"?

Antwort:

Kennzeichnungspflicht gemäß § 33 Naturschutzgesetz

Frage 10:

Warum können trotz Verordnung gemäß §13 TNSchG 2005 Ablagerungen in der
dokumentierten Art vollzogen werden?

Antwort:

Sofern sie im Rahmen einer üblichen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung erfolgen, unterliegen sie nicht dem § 3 der Verordnung (Ausnahme des
§ 5 der Verordnung).

Frage 11:

Wem gehören die Bienenstöcke?

Antwort:

Die Situierung der festgestellten Einrichtungen auf den Gpn. 150/1, 150/2
und 148 sowie das vor Ort angebrachte Informationsschild lässt vermuten,
dass alle Einrichtungen in Zusammenhang mit der Imkerei Susanne und Johannes Saurwein stehen. Die Kontaktaufnahme und Erreichbarkeit sind eindeutig dokumentiert.

Frage 12:

Seit wann stehen die Bienenstöcke auf diesem geschützten Landschaftsteil?

Antwort:

Dies ist nicht bekannt.

Frage 13:

Wer baute die Flugdächer von ca. 2 x 10 m x 4 m?

Antwort:

Dies ist nicht bekannt.

Frage 14:

Wem gehört der Anhänger?

Antwort:

Dies ist nicht bekannt.

Frage 15:

Wem gehört die landwirtschaftliche Maschine?

Antwort:

Dies ist nicht bekannt.

Frage 16:

Wem gehört der Bretterstoß bzw. das Brennholz?

Antwort:

Dies ist nicht bekannt.

Frage 17:

Warum wurde das Schilf in einem geschützten Landschaftsteil abgemäht?

Antwort:

Im Auftrag der Mag.-Abt. III, Wald und Natur, wurde 2020 das Biotopinventar
für die gesamte Stadtfläche neu begutachtet. Die naturschutzfachliche Pflegeempfehlung für den geschützten Landschaftsteil "Arzler Kalvarienberg"

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