Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf

- S.273

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4

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 05.07.2021

Hundesteuer, Verhältnismäßigkeit; Zahl GfGR/152/2021;
ANFRAGE von GR Mayer vom 24.06.2021;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Mayer hat am 24.06.2021 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Auf meine Fragen, wie die Gesamteinnahmen durch die Hundesteuer aus den Jahren 2010
bis 2020 verwendet worden sind, haben Sie mir am 10.06.2021 wie folgt geantwortet:
"Bei der Hundesteuer handelt es sich nach der allgemeinen Verwaltungslehre um eine
Steuer, also um eine von den Vorteilen für die Verpflichteten unabhängige, nach einem allgemeinen Maßstab auferlegte öffentliche Abgabe. Die Steuereinnahmen bilden allgemeine
Bedeckungsmittel für die Aufgaben der Stadt Innsbruck. Sie sind weder zweckgebunden
noch werden sie einer besonderen Verwendung zugeführt."
Aus diesem Sachverhalt ergeben sich folgende Fragen:
Frage 1:

Wie hoch waren die Ausgaben der Stadt Innsbruck im Jahr 2010 in Zusammenhang mit Aufwendungen für Hunde?

Antwort:

Ca. € 28.050,80
Stadtinterne Personalkosten (Betreuung Grünanlagen, Verwaltung Hundesteuer und Überwachung der Einhaltung und Einbringung [Exekutionsmaßnahmen, Strafen, etc.]) sowie Portokosten sind nicht inbegriffen, da diese
nicht gesondert ausgewiesen werden können.

Frage 2:

Welche Aufwendungen waren dies konkret im Jahr 2010? (Bitte um Auflistung der
Aufwendungen und der jeweiligen Kosten)

Antwort:

Hundesteuermarken – € 5.350,80