Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf
- S.292
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Frage 26:
Wenn ja, wann und welche Schritte haben Sie bereits gesetzt?
Antwort:
entfällt
Frage 27:
Wenn nein, wann werden Sie damit beginnen?
Antwort:
Ziel ist es, im Frühjahr 2022 ein Straßenbauverfahren zu beantragen.
Frage 28:
Laut Ihrem eingangs dargestellten Zeitplan möchten Sie diesen Lückenschluss im
kommenden Jahr 2022 umgesetzt haben. Wie kommen Sie auf diesen Zeitraum?
Antwort:
Aufgrund des Nutzen-Kosten-Vergleiches und der hohen Wirksamkeit wurde
die Maßnahme auf 2022 gereiht.
Frage 29:
Ist dies realistisch?
Antwort:
Ja, jedoch ist der Fortgang der Verfahren von der Nutzung der Rechtsmittel
und den Abläufen der Rechtsmittelverfahren abhängig, welche nicht abschätzbar sind.
Frage 30:
Wann möchten Sie diesen Lückenschluss umgesetzt haben?
Antwort:
Ziel ist die Umsetzung Ende 2022.
Frage 31:
Wie hoch sind etwaige Förderungen für diesen Lückenschluss?
Antwort:
Förderungen können erst nach einem positiven Stadtsenatsbeschluss und
Straßenbaubescheid beantragt werden. Die Höhe der Förderung ist von den
FördergeberInnen abhängig und wird als Einzelfallentscheidung auf Basis
der Förderrichtlinien entschieden.
Frage 32:
Wer wäre hier Fördergeber?
Antwort:
Um Förderung kann beim Amt der Tiroler Landesregierung und bei "klimaaktiv" des Bundes angesucht werden.
Frage 33:
Was sind die konkreten Voraussetzungen, um diese Förderungen abrufen zu können?
Antwort:
Sowohl Bund und Land Tirol haben Förderrichtlinien aufgestellt, welche im
Download von jedermann bezogen werden können. Maßgeblich sind unter
anderem die Erfüllung definierten Kriterien wie Routenwirksamkeit, Fahrbahnbreiten, Durchgängigkeit der Verkehrsverbindung, Verkehrswirksamkeit, Oberflächenbelag etc., ebenso wie auch ein rechtskräftiger Straßenbaubescheid.
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