Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf
- S.330
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9. Worin besteht konkret der rechtliche Unterschied ob ein motorisiertes Zweirad oder ein
nicht motorisiertes Fahrrad, E-Bike bzw. Lastenfahrrad in der Begegnungszone geparkt wird
- zumal in der Begegnungszone lt. Rechtslage alle Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind?
10. Ist es aus der Sicht des Bürgermeister wirtschaftfreundlich, wenn Motorradfahrer
zukünftig die Begegnungszone meiden, und wenn nein, warum nicht?
Für die Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Gerald Depaoli,_Gemeinderat