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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf

- S.194

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Im Anhörungsverfahren dazu wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt,
dass hinkünftig die Rechnungen der Fahrradfirma direkt das Referat
Schulverwaltung erhält und die Polizeiinspektion Wilten darüber informiert worden ist.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang
mit Haftbrieffreigaben
Besichtigung

Im Zuge der Abrechnung von Bau- und Lieferleistungen, die im Auftrag
der Stadt Innsbruck und für diese durchgeführt werden, erfolgt unter
bestimmten Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Gewährleistung der Einbehalt finanzieller Sicherstellungen, welche in den überwiegenden Fällen durch Bankgarantien bzw.
Haftbriefe abgelöst werden. Vor Ablauf einer Bankgarantie bzw. vor
Ende des Gewährleistungszeitraums führen Vertreter des Auftragnehmers und des Stadtmagistrats Innsbruck eine gemeinsame Schlussbesichtigung der besicherten Leistung(en) durch.

Freigabe des Haftbriefs
bzw. Mangelbehebung
oder Ersatzvornahme

Liegt ein Sachmangel vor, der zum Übergabe- bzw. Lieferzeitpunkt
bereits vorhanden war und für welchen der Auftragnehmer somit verschuldensunabhängig haftet, erfolgt in der Regel eine Mangelbehebung
durch diesen. Sollte die Behebung des Mangels durch den Auftragnehmer verweigert, unangemessen verzögert oder nicht möglich sein
(z. B. Insolvenz des Auftragnehmers), dient der Haftungsrücklass zur
finanziellen Bedeckung der Ersatzvornahme.
Werden im Rahmen der Besichtigung keine gewährleistungsrelevanten
Mängel festgestellt, kommt es zur Freigabe des einbehaltenen Haftungsrücklasses durch die Stadt Innsbruck.

Aktuelle Begehungen
und Maßnahmen

Im Zeitraum zwischen 01.10.2013 und 31.12.2013 haben Vertreter der
Kontrollabteilung an einer Schlussbesichtigung teilgenommen. Die
Haftbriefsumme betrug € 6.078,00. Es wurden keine relevanten Mängel
festgestellt. Der Haftungsrücklass wurde freigegeben.
4 Vergabekontrollen

Prüfumfang
und Ergebnisse

Im Verlauf des IV. Quartals 2013 wurden durch Mitarbeiter der Kontrollabteilung stichprobenartig 7 Vergabevorgänge mit einem Gesamtvolumen von netto € 675.285,08 überprüft.
Die gemäß gültiger Schwellenwertverordnung 2012 (BGBl. II 95/2012,
Inkrafttretensdatum 01.04.2012, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr.
262/2013) angehobenen Subschwellenwerte wurden in Abhängigkeit
zum gewählten Vergabeverfahren in keinem geprüften Fall überschritten.

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Zl. KA-00134/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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